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Neuer statistischer Erhebungsbogen ab 01.01.2012

Der Artikel 5a des Europarechtsanpassungsgesetzes Erneuerbare Energien (EAG EE) vom 12. April 2011 (BGBl. I Nr. 17/2011, S. 619) beinhaltet die Änderung des §3 Abs. 1 Nr. 6 Hochbaustatistikgesetz. Im Zusammenhang mit dieser Änderung werden ab dem Inkrafttreten am 1. Januar 2012 zusätzliche Merkmale in den Erhebungsbögen für Baugenehmigungen und Baufertigstellungen aufgenommen.

 

Es handelt sich um die Erhebungsmerkmale „Art der Warmwasserbereitung und hierfür vorgesehene Energie; Anlagen zur Lüftung, Anlagen zur Kühlung sowie Art der Erfüllung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes".

Für ab 01.01.2012 eingereichte Bauanträge sind ausschließlich die neuen Erhebungsbögen zu verwenden.

Die Formulare zum Ausdrucken oder zum Online ausfüllen finden Sie unter www.statistik-bw.de/Datenerhebung/ Logo für externen Link Bautätigkeitsstatistik-Online.

 

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