Inhalt.

Akteneinsicht

 

 

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bzw. eines berechtigten Interesses kann bei der Bauaufsicht die Einsicht in Bauunterlagen beantragt werden. Der schriftliche Antrag enthält regelmäßig* die folgenden Angaben:

 

  • Grundstücksbezeichnung (Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstück)

  • Darlegung des berechtigten Interesses

  • Zustimmung des Grundstückseigentümers 

Die Akteneinsicht wird nach vorheriger Terminabsprache in den Räumen der Bauaufsicht wahrgenommen.

  

Die Anfertigung von Fotokopien sowie die Überlassung von elektronischen Dateien sind gebührenpflichtig.

 

Die Prüfung des Einsichtsverlangens kann je nach Verwaltungsaufwand gebührenpflichtig sein.

  

* Im Einzelfall können weitere Angaben erforderlich werden.