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Bauantrag

 

 

Für die von § 54 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) erfassten Errichtungen, Änderungen und Nutzungsänderungen baulicher Anlagen ist bei der Bauaufsicht eine Baugenehmigung zu beantragen. Der von dem Bauherrn und dem Objektplaner unterschriebene Antrag umfasst regelmäßig* die folgenden Unterlagen nach der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV) in dreifacher Ausfertigung:

  • Antragsformular (Anlagen 1.1 bis 1.3, erhältlich unter www.mil.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.130829.de Logo für externen Link)
  • Baubeschreibung (Anlagen 2.1 bis 2.4, erhältlich unter www.mil.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.130829.de Logo für externen Link, ggf. mit zusätzlichen Erläuterungen)
  • Betriebsbeschreibung (Anlagen 5.1 bis 5.4, erhältlich unter www.mil.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.130829.de Logo für externen Link, ggf. mit zusätzlichen Erläuterungen)
  • Bauvorlageberechtigung
  • Auszug der Liegenschaftskarte (Maßstab 1:1.000, erhältlich über das Kataster- und Vermessungsamt, Klosterstraße 14, 14770 Brandenburg an der Havel, Tel. 03381 58 6201)
  • Amtlicher Lageplan (Maßstab 1:200) einer Katasterbehörde oder eines im Land Brandenburg Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs
  • Objektbezogener Lageplan (Maßstab 1:200)
  • Bauzeichnungen (Gründung, Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Maßstab 1:100)
  • Berechnungen der Grundflächen und der umbauten Räume nach DIN 277
  • Rechnerischer Nachweis der notwendigen Stellplätze für Kraftfahrzeuge
  • Erhebungsbogen für die Bautätigkeitsstatistik nach Hochbaustatistikgesetz (erhältlich unter www.statistik-bw.de/Datenerhebung/ Logo für externen Link)
  • Beleg über die Einhaltung der Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

Für die Freigabe der Bauarbeiten können im Einzelfall weitere Unterlagen erforderlich werden,

z. B.

  • Prüfberichte der bautechnischen Nachweise

  • Munitionsfreiheitsbescheinigung (Die erforderlichen Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite des KMBD unter www.internetwache.brandenburg.de/ Logo für externen LinkKampfmittelbeseitigung/ Service: Bauen)
  • Nachweise über die Eintragung von Dienstbarkeiten

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Die Prüfung des Antrags ist gebührenpflichtig.

  

* Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich werden.