Bauantrag
Für die von § 54 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) erfassten Errichtungen, Änderungen und Nutzungsänderungen baulicher Anlagen ist bei der Bauaufsicht eine Baugenehmigung zu beantragen. Der von dem Bauherrn und dem Objektplaner unterschriebene Antrag umfasst regelmäßig* die folgenden Unterlagen nach der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV) in dreifacher Ausfertigung:
- Antragsformular (Anlagen 1.1 bis 1.3, erhältlich unter www.mil.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.130829.de
) - Baubeschreibung (Anlagen 2.1 bis 2.4, erhältlich unter www.mil.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.130829.de
, ggf. mit zusätzlichen Erläuterungen) - Betriebsbeschreibung (Anlagen 5.1 bis 5.4, erhältlich unter www.mil.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.130829.de
, ggf. mit zusätzlichen Erläuterungen) - Bauvorlageberechtigung
- Auszug der Liegenschaftskarte (Maßstab 1:1.000, erhältlich über das Kataster- und Vermessungsamt, Klosterstraße 14, 14770 Brandenburg an der Havel, Tel. 03381 58 6201)
- Amtlicher Lageplan (Maßstab 1:200) einer Katasterbehörde oder eines im Land Brandenburg Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs
- Objektbezogener Lageplan (Maßstab 1:200)
- Bauzeichnungen (Gründung, Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Maßstab 1:100)
- Berechnungen der Grundflächen und der umbauten Räume nach DIN 277
- Rechnerischer Nachweis der notwendigen Stellplätze für Kraftfahrzeuge
- Erhebungsbogen für die Bautätigkeitsstatistik nach Hochbaustatistikgesetz (erhältlich unter www.statistik-bw.de/Datenerhebung/
) - Beleg über die Einhaltung der Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
Für die Freigabe der Bauarbeiten können im Einzelfall weitere Unterlagen erforderlich werden,
z. B.
- Prüfberichte der bautechnischen Nachweise
- Munitionsfreiheitsbescheinigung (Die erforderlichen Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite des KMBD unter www.internetwache.brandenburg.de/
Kampfmittelbeseitigung/ Service: Bauen) - Nachweise über die Eintragung von Dienstbarkeiten
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Die Prüfung des Antrags ist gebührenpflichtig.
* Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich werden.
