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Baulasten

 

 

Baulasten sind freiwillige öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsicht, bestimmte grundstücksbezogene Dinge zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Die Bauaufsicht führt derartige Verpflichtungen in einem Baulastenverzeichnis*.

  

Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses, z. B. als Eigentümer, Käufer oder Wertermittler, können bei der Bauaufsicht Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis beantragt werden. Der schriftliche Antrag enthält regelmäßig** die folgenden Angaben:

 

  • Konkrete Grundstücksbezeichnung (Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstück)

  • Darlegung des berechtigten Interesses

Die Auskunft ist gebührenpflichtig.

  

* Das Verzeichnis gibt den Baulastenbestand bis zum 30.06.1994 wieder. Ab diesem Zeitpunkt werden die Verpflichtungen ausschließlich im Grundbuch eingetragen als beschränkt persönliche Dienstbarkeiten, z. B. zu allgemeinen oder besonderen Brandschutz-Abstandsflächen, Geh-, Fahr- und Leitungs-  rechten, Feuerwehrzufahrtsrechten oder Stellplätzen. Das bestehende Baulastenverzeichnis behält seine Gültigkeit, soweit Baulasten nicht durch Dienstbarkeiten ersetzt sind.

 

** Im Einzelfall können weitere Angaben erforderlich werden.