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Ordnungswidrigkeiten

 

Verstoßen Beteiligte bei der Errichtung, Änderung, Beseitigung, Instandhaltung und Nutzung von baulichen Anlagen vorsätzlich oder fahrlässig gegen wesentliche Anforderungen der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) oder der auf ihrer Grundlage erlassenen Anordnungen und Vorschriften, so stellt das regelmäßig eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden.