Sonderbauten
Sonderbauten sind bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung. Dazu zählen u. a. solche mit großer Ausdehnung oder erhöhter Brand-, Explosions- oder Verkehrsgefahr, Büro- und Verwaltungsgebäude, Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche, Gast- und Beherbergungsstätten, Heime und sonstige Einrichtungen zur Unterbringung und Pflege von Personen, Hochhäuser, Krankenhäuser, Schulen und Sportstätten, Verkaufsstätten sowie Versammlungsstätten.
Für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Sonderbauten ist bei der Bauaufsicht eine Baugenehmigung zu beantragen. Der von dem Bauherrn und dem Objektplaner unterschriebene Antrag umfasst regelmäßig* die folgenden Unterlagen nach der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV) in dreifacher Ausfertigung:
- Antragsformular (Anlagen 1.1 bis 1.3, erhältlich unter www.mil.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.130829.de
) - Baubeschreibung (Anlagen 2.1 bis 2.4, erhältlich unter www.mil.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.130829.de
, ggf. mit zusätzlichen Erläuterungen) - Betriebsbeschreibung (Anlagen 5.1 bis 5.4, erhältlich unter www.mil.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.130829.de
, ggf. mit zusätzlichen Erläuterungen) - Bauvorlageberechtigung
- Auszug der Liegenschaftskarte (Maßstab 1:1.000, erhältlich über das Kataster- und Vermessungsamt, Klosterstraße 14, 14770 Brandenburg an der Havel, Tel. 03381 58 6201)
- Amtlicher Lageplan (Maßstab 1:200) einer Katasterbehörde oder eines im Land Brandenburg Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs
- Objektbezogener Lageplan (Maßstab 1:200)
- Bauzeichnungen (Gründung, Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Maßstab 1:100)
- Berechnungen der Grundflächen und der umbauten Räume nach DIN 277
- Rechnerischer Nachweis der notwendigen Stellplätze für Kraftfahrzeuge
- Erhebungsbogen für die Bautätigkeitsstatistik (Abgangsbogen) nach Hochbaustatistikgesetz (erhältlich unter www.statistik-bw.de/Datenerhebung/
) - Brandschutznachweis und Prüfbericht über dessen Prüfung
- Prüfbescheinigung der Nachweise zum Wärmeschutz und zur Energieeinsparung (erhältlich unter www.mil.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.130829.de
)
Für die Freigabe der Bauarbeiten können im Einzelfall weitere Unterlagen erforderlich werden,
z. B.
- Prüfberichte der bautechnischen Nachweise
- Munitionsfreiheitsbescheinigung
- Nachweise über die Eintragung von Dienstbarkeiten
Die Prüfung des Antrags ist gebührenpflichtig.
* Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich werden.
