Vorbescheid
Für die Beantwortung von einzelnen Fragen zu einem nach § 54 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) genehmigungspflichtigen Bauvorhaben kann bei der Bauaufsicht vor Einreichung des Bauantrags ein Vorbescheid beantragt werden. Der von dem Bauherrn und ggf. dem Objekt- oder dem Fachplaner unterschriebene Antrag umfasst regelmäßig* die folgenden Unterlagen nach der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV) in dreifacher Ausfertigung:
- Antragsformular (Anlagen 1.1 bis 1.3, erhältlich unter www.mil.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.130829.de
) Baubeschreibung (formlos bzw. Anlagen 2.1 bis 2.4, erhältlich unter www.mil.brandenburg.de, ggf. mit zusätzlichen Erläuterungen)
Auszug der Liegenschaftskarte (Maßstab 1:1.000, erhältlich über das Kataster- und Vermessungsamt, Klosterstraße 14, 14770 Brandenburg an der Havel, Tel. 03381 58 6201)
Lageplan (Maßstab 1:200) mit folgenden Mindestangaben:
- Katastermäßige Bezeichnung und Grundstücksgrenzen auf der Grundlage der Liegenschaftskarte
- Vorhandene und geplante Bebauung mit Nutzung, Bauhöhe, Dachform und örtlicher Lage einschließlich der Abstände zu den Grundstücksgrenzen
- Zu- und Abfahrten
Ggf. Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Maßstab 1:100)
Der Vorbescheid berechtigt nicht zum Baubeginn.
Die Prüfung des Antrags ist gebührenpflichtig.
* Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich werden.
