Werbeanlagen
Werbeanlagen sind alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen. Dazu zählen u. a. Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen sowie für Plakatanschläge oder für Lichtwerbung bestimmte Säulen, Tafeln und Flächen.
Für die dauerhafte Errichtung, Aufstellung, Anbringung und Änderung von Werbeanlagen ist bei der Bauaufsicht eine Baugenehmigung zu beantragen.* Der Antrag umfasst regelmäßig** die folgenden Unterlagen nach der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV) in dreifacher Ausfertigung:
- Antragsformular (Anlagen 1.1 bis 1.3, erhältlich unter www.mil.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.130829.de
) - Auszug der Liegenschaftskarte (Maßstab 1:1.000, erhältlich über das Kataster- und Vermessungsamt, Klosterstraße 14, 14770 Brandenburg an der Havel, Tel. 03381 58 6201) mit Einzeichnung des Standorts
- Objektbezogener Lageplan (Maßstab 1:200)
- Zeichnungen über Darstellung, Farbgestaltung und Maße
- Beschreibung der Art, Beschaffenheit und Abstände zur öffentlichen Verkehrsfläche
- Farbfotos mit Darstellung der näheren Umgebung
- Standsicherheitsnachweis (ggf.)
Die Prüfung des Antrags ist gebührenpflichtig.
* Keiner Baugenehmigung bedürfen Werbeanlagen an der Stätte der Leistung mit nicht mehr als 2,50 m² Gesamtansichtsfläche.
** Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich werden.
