Vereinfachte Baugenehmigung
Für die Errichtung und Änderung von Wohngebäuden im Geltungsbereich eines rechtswirksamen Bebauungsplans, bei denen der Fußboden eines oberirdischen Geschosses nicht höher als 22 m über der Geländeoberfläche liegt, wird bei der Bauaufsicht auf Antrag ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchgeführt. Weitere Verfahrensvoraussetzungen sind:
- Das Wohngebäude entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans, erfordert also weder Ausnahmen noch Befreiungen nach § 31 Baugesetzbuch (BauGB)
- Das Wohngebäude erfordert keine Abweichungen nach §§ 60 ff. Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
- Die Erschließung ist gesichert
Der von dem Bauherrn und dem Objektplaner unterschriebene Antrag umfasst regelmäßig* die folgenden Unterlagen nach der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV) in dreifacher Ausfertigung:
- Antragsformular (Anlagen 1.1 bis 1.3, erhältlich unter www.mil.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.130829.de
) Baubeschreibung (Anlagen 2.1 bis 2.4, erhältlich unter www.mil.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.130829.de
, ggf. mit zusätzlichen Erläuterungen)Betriebsbeschreibung (Anlagen 5.1 bis 5.4, erhältlich unter www.mil.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.130829.de
, ggf. mit zusätzlichen Erläuterungen)Bauvorlageberechtigung
Auszug der Liegenschaftskarte (Maßstab 1:1.000, erhältlich über das Kataster- und Vermessungsamt, Klosterstraße 14, 14770 Brandenburg an der Havel, Tel. 03381 58 6201)
Amtlicher Lageplan (Maßstab 1:200) einer Katasterbehörde oder eines im Land Brandenburg Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs
Objektbezogener Lageplan (Maßstab 1:200)
Bauzeichnungen (Gründung, Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Maßstab 1:100)
Berechnungen der Grundflächen und der umbauten Räume nach DIN 277
Erhebungsbogen für die Bautätigkeitsstatistik nach Hochbaustatistikgesetz (erhältlich unter www.statistik-bw.de/Datenerhebung/
)Nach sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderliche Genehmigungen*
Erklärung des Objektplaners, dass das Vorhaben weder Ausnahmen noch Befreiungen nach § 31 BauGB noch Abweichungen nach §§ 60 f. BbgBO erfordert und es im Übrigen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht (erhältlich unter www.mil.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.130829.de
)
Die Prüfung des Antrags ist gebührenpflichtig.
* Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich werden.
