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Vereinfachte Baugenehmigung

 

Für die Errichtung und Änderung von Wohngebäuden im Geltungsbereich eines rechtswirksamen Bebauungsplans, bei denen der Fußboden eines oberirdischen Geschosses nicht höher als 22 m über der Geländeoberfläche liegt, wird bei der Bauaufsicht auf Antrag ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchgeführt. Weitere Verfahrensvoraussetzungen sind:

  • Das Wohngebäude entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans, erfordert also weder Ausnahmen noch Befreiungen nach § 31 Baugesetzbuch (BauGB)

  • Das Wohngebäude erfordert keine Abweichungen nach §§ 60 ff. Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)

  • Die Erschließung ist gesichert

Der von dem Bauherrn und dem Objektplaner unterschriebene Antrag umfasst regelmäßig* die folgenden Unterlagen nach der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV) in dreifacher Ausfertigung:

  • Antragsformular (Anlagen 1.1 bis 1.3, erhältlich unter www.mil.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.130829.de Logo für externen Link)
  • Baubeschreibung (Anlagen 2.1 bis 2.4, erhältlich unter www.mil.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.130829.de Logo für externen Link, ggf. mit zusätzlichen Erläuterungen)

  • Betriebsbeschreibung (Anlagen 5.1 bis 5.4, erhältlich unter www.mil.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.130829.de Logo für externen Link, ggf. mit zusätzlichen Erläuterungen)

  • Bauvorlageberechtigung

  • Auszug der Liegenschaftskarte (Maßstab 1:1.000, erhältlich über das Kataster- und Vermessungsamt, Klosterstraße 14, 14770 Brandenburg an der Havel, Tel. 03381 58 6201)

  • Amtlicher Lageplan (Maßstab 1:200) einer Katasterbehörde oder eines im Land Brandenburg Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs

  • Objektbezogener Lageplan (Maßstab 1:200)

  • Bauzeichnungen (Gründung, Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Maßstab 1:100)

  • Berechnungen der Grundflächen und der umbauten Räume nach DIN 277

  • Erhebungsbogen für die Bautätigkeitsstatistik nach Hochbaustatistikgesetz (erhältlich unter www.statistik-bw.de/Datenerhebung/ Logo für externen Link)

  • Nach sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderliche Genehmigungen*

  • Erklärung des Objektplaners, dass das Vorhaben weder Ausnahmen noch Befreiungen nach § 31 BauGB noch Abweichungen nach §§ 60 f. BbgBO erfordert und es im Übrigen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht (erhältlich unter www.mil.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.130829.de Logo für externen Link)

 

Die Prüfung des Antrags ist gebührenpflichtig.

 

* Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich werden.