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Denkmalrechtliche Erlaubnis

 

Allgemeine Informationen
Für bauliche Maßnahmen an Denkmalen (außen und innen), in der Umgebung von Denkmalen und in Denkmalbereichen ist bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde eine denkmalrechtliche Erlaubnis einzuholen.

Ist das geplante Vorhaben bauantragspflichtig, ist die denkmalrechtliche Erlaubnis Bestandteil der Baugenehmigung.

Zur Vorbereitung des denkmalrechtlichen Erlaubnisantrages empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Denkmalschutzbehörde und gemeinsame Besichtigung des Objektes. Die Denkmalschutzbehörde berät sie u.a., inwieweit Ihr Vorhaben denkmalrechtlich erlaubnisfähig ist und welche Antragsunterlagen für  Ihr spezielles Projekt im Genehmigungsverfahren erforderlich sind.

Das denkmalpflegerische Ziel bei Instandsetzungsmaßnahmen besteht, soweit als möglich, im Erhalt der überlieferten Bausubstanz und des historischen Erscheinungsbildes.
Die denkmalrechtliche Erlaubnis für beantragte Maßnahmen ist zu erteilen, wenn Gründe des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen.

Denkmalverträglich ist eine Maßnahme, wenn sie nach denkmalpflegerischen Grundsätzen erfolgt, wie z.B. eine sachgerechte Instandsetzung oder die Beseitigung störender Zubauten. Die Denkmalverträglichkeit kann aber auch durch Auflagen in der Erlaubnis herbeigeführt werden, z.B. durch die Vorgabe eines bestimmten Materials, eines Farbtones oder einer bestimmten Ausführungsweise.

Mit den Maßnahmen darf erst nach Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis begonnen werden. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.

Rechtliche Grundlagen
§§ 9 und 19 Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale und Bodendenkmale im Land Brandenburg (Denkmalschutzgesetz) vom 24. Mai 2004

Notwendige Unterlagen
formloser Antrag oder Antragsformular
die zur Beurteilung der Maßnahmen erforderlichen Unterlagen sind einzureichen (z.B. Pläne im Maßstab 1:100, Bestands- und Maßnahmenbeschreibung, Fotos, restauratorisches Gutachten). Die einzureichenden Unterlagen sind abhängig von Art und Umfang der geplanten Maßnahme.

Gebühren
Gebührenfreiheit

Kontakt
Bauamt Denkmalschutz
Brandenburg an der Havel

Tel. 03381 / 586801
Fax: 03381 / 586804
Email: Katrin.Witt(at)stadt-brandenburg.de Logo für Email-Link