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Förderprogramm "Stadtumbau"

 

Stadtumbau in Brandenburg an der Havel

Die Stadt Brandenburg an der Havel verzeichnet wie die meisten Städte in den neuen Bundesländern seit Jahren einen anhaltenden Rückgang der Bevölkerungszahl. Die Gründe für diese Entwicklung sind vor allem

 

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Rückgang der Geburtenzahlen

Abwanderung in die alten Bundesländer aufgrund der Arbeitsplatzverluste

Abwanderung in die Umlandgemeinden.

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Gleichzeitig ist ein wachsender Wohnungsleerstand festzustellen. Schätzungen gehen davon aus, dass in den neuen Ländern derzeit etwa eine Million Wohnungen leer stehen. Dieser Leerstand wird zumeist allein mit dem Bevölkerungsrückgang erklärt. Das strukturelle Überangebot an Wohnungen ist aber auch oder insbesondere bedingt durch eine Ausdehnung des Wohnungsbestandes: Zwischen 1990 und 1999 wurden in den neuen Ländern schätzungsweise 830.000 neue Wohnungen errichtet.

 

Der Bevölkerungsverlust und der Wohnungsleerstand führen auch zwangsläufig zu einer verminderten Auslastung der sozialen und technischen Infrastruktur. Auch können die Zentren einer Region ihrer Aufgabe nicht mehr in vollem Umfang gerecht werden mit Folgen nicht nur für die Zentren selbst sondern für die gesamte Region.

 

Von dieser Entwicklung ist auch die Stadt Brandenburg an der Havel betroffen. Das Spannungsfeld auf dem Weg von einem bedeutenden Industriestandort der DDR mit vorrangiger Ausrichtung auf die Stahlerzeugnisse zu einem modernen Wirtschaftsstandort war und ist enorm. Innerhalb von nur wenigen Jahren von 1889 bis 1995 gingen der Stadt ca. 20.000 Arbeitsplätze verloren, die auch trotz der in den folgenden Jahren zu verzeichnenden Ansiedelungserfolge nicht kompensiert werden konnten. Seit 1990 ist ein Bevölkerungsrückgang von 90.000 Einwohnern auf 75.744 im Jahr 2003 zu verzeichnen.

 

Der Wohnungsleerstand beträgt gegenwärtig ca. 8.000 Wohnungen. Leerstand und Bevölkerungsrückgang gefährden neben der wirtschaftlichen Existenz der Wohnungsunternehmen und der privaten Hauseigentümer auch die städtische Infrastruktur, wie Schulen, Kindertagesstätten und kulturelle und soziale Einrichtungen.

 

Dieser Entwicklung muss eine veränderte Stadtentwicklungs- und Wohnungspolitik entgegengestellt werden, denn die bisherigen Konzepte gingen immer von einem –prognostizierten – fortdauernden Wachstum aus; sie sind an die neuen Anforderungen anzupassen, denn auch in den nächsten Jahren werden Bevölkerungsrückgang und Anstieg des Wohnungsleerstandes fortdauern.

 

Das Förderprogramm Stadtumbau Ost für lebenswerte Städte und attraktives Wohnen

 

Die Bundesregierung hat mit dem Programm „Stadtumbau Ost für lebenswerte Städte und attraktives Wohnen“ Finanzhilfen zur Verfügung gestellt. Damit sollen die Wohnungsmärkte durch Rückbau leerstehender und dauerhaft nicht mehr benötigter Wohnungen stabilisiert werden – ein ausdrücklicher Wunsch der Wohnungsbauunternehmen – und es sollen Maßnahmen zur Aufwertung der vom Rückbau betroffenen Stadtteile finanziert werden. Darüber hinaus wird die Wohneigentumsbildung in innerstädtischen Altbauquartieren gefördert.

 

Das seit 2002 wirksame Förderprogramm „Stadtumbau Ost für lebenswerte Städte und attraktives Wohnen“ fördert den Abriss von Wohnungen mit einer pauschalen Zuwendung von 60,00 EURO pro Quadratmeter abgerissener Wohnfläche. Diese Abrisspauschale steht unabhängig von der jeweiligen Eigentumsform an den Wohngebäuden allen Wohnungseigentümern (also auch den privaten Einzeleigentümern) zur Verfügung. Bei der Berechnung der Abrisspauschale von 60,00 EURO pro Quadratmeter abzureißender Wohnfläche können auch Gewerbeflächen berücksichtigt werden, sofern das Gebäude überwiegend zum Wohnen genutzt wird. Darüber hinaus wird der Abriss durch ein zinsverbilligtes Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau gefördert. Diese Förderung beträgt maximal 125,00 EURO pro qm rückgebauter Wohnfläche, wobei auch die Freimachung von Wohnungen, die Herrichtung des Grundstückes und die Umschuldung bestehender Darlehen Gegenstand der Förderung sind. Im Programmteil Aufwertung werden auf der Grundlage der Förderrichtlinie ´99 zur Stadterneuerung Maßnahmen zur Aufwertung des Wohnungsbestandes und des Wohnumfeldes gefördert.

 

Leben und Wohnen in Brandenburg an der Havel – integriertes Stadtumbaukonzept 

 

Mit dem am 24.04.2002 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Konzept soll die Stadt Brandenburg an der Havel in die Lage versetzt werden, öffentliche Förderung und private Investitionen zu bündeln und damit ausgewählte Stadtquartiere funktional und gestalterisch aufzuwerten. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass in Gebäude investiert wird, die in absehbarer Zeit abgebrochen werden sollen.

 

Das gesamtstädtische Konzept beinhaltet die Analyse der aktuellen Rahmenbedingungen, wie Stand der Einwohnerentwicklung, der Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung, Situation und Entwicklung des Wohnungsbestandes, insbesondere des Wohnungsleerstandes sowie der Infrastruktur. Darüber hinaus wurde eine Prognose des künftigen Wohnungsbedarfes erarbeitet. Der Planungshorizont ist das Jahr 2015. Ausgehend von diesen Ergebnissen und der Definition von Zielen für die gesamtstädtische Entwicklung wurden Rückbauziele und –potenziale in den einzelnen Stadtquartieren definiert, die Schwerpunktgebiete für den Rückbau festgelegt und Handlungsprioritäten formuliert. Die Einschätzung der Rückbaupotenziale und die Erarbeitung von Umsetzungsstrategien zum Stadtumbau erfolgt in enger Abstimmung mit der Wohnungswirtschaft, insbesondere mit den kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen der Stadt.

 

Die Festsetzung von Schwerpunktgebieten für den Stadtumbau – Definition von Gebietskategorien

 

Ausgehend von der Bestandanalyse, der Bewertung der Potenziale in den einzelnen Stadtquartieren wurden die Fördergebiete für Rückbau und Aufwertung festgelegt. Dazu wurde eine Systematik von Gebietskategorien für die unterschiedlichen Teilbereiche der Stadtquartiere entwickelt. Diese bilden die Entwicklungsperspektiven der Quartiere und die Intensität der Förderung ab.

 

Konsolidiertes Gebiet: Gebiete in der Innenstadt, Siedlungen der 20/30er Jahre und in den Großsiedlungen, in denen die Sanierung bereits weit fortgeschritten ist, sowie Eigenheimgebiete. Eine Aufwertung des öffentlichen Raumes sowie privater Grünflächen ist teilweise erforderlich. Fördermittel des Stadtumbaus werden nur begrenzt auf Einzelmaßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raumes sowie privater Grünflächen eingesetzt.

Erhaltungsgebiet 1: Gebiete mit erhaltenswerten Altbaustrukturen sowie Siedlungen der 20er/30er Jahre; Schwerpunkt ist Erhalt und Bewahrung des Gebietscharakters, weitestgehender Erhalt der Baustrukturen und kleinteilige Rückbaumaßnahmen zugunsten einer Aufwertung des Wohnumfeldes. Prioritärer Einsatz von Fördermitteln.

Erhaltungsgebiet 2: Gebiete mit überwiegend unsanierten / teilsanierten Gebäuden des komplexen Wohnungsbaus. Schwerpunkt ist der weitestgehende Erhalt der Baustrukturen und behutsame Rückbaubaumaßnahmen durch Wohnungszusammenlegung und Umnutzung, Herabzonung als Teilrückbau sowie punktueller Rückbau. Einsatz von Fördermitteln des Stadtumbaus vorrangig in die Aufwertung des öffentlichen Raumes und des Wohnumfeldes.

Umstrukturierungsgebiet: Gebiete mit strukturschwachen Bereichen, hohem Leerstand und brachgefallenen Nutzungen. Rückbau und Umnutzung werden zur Aufwertung des Stadtteils sowie zur Verbesserung des Wohnungsangebots (einschließlich der Neubauentwicklung zur Eigentumsbildung) genutzt; punktueller ggf. flächenhafter Rückbau (Abstockung, gebäudeteil- und gebäudeweiser Abriss). Prioritärer Einsatz von Fördermitteln.

 

Stadtumbau ist ein lernender Prozess, der gestaltet und auch konzeptionell fortgeschrieben und für die jeweiligen Quartiere konkretisiert werden muss. 

In einem zweiten Schritt werden daher – abgeleitet aus dem gesamtstädtischen Konzept – die teilräumlichen Konzepte (Teil II des integrierten Stadtumbaukonzeptes) erarbeitet. Hier werden für ausgewählte Schwerpunktgebiete – in Abstimmung mit den betroffenen Grundstückseigentümern, den Nutzern und Bewohnern – städtebauliche Lösungen sowie Maßnahme- Durchführungs- und Finanzierungskonzepte für den teilräumlichen Stadtumbau entwickelt. 

 

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Stadtplanung

 

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