Aktuelles aus der Stadtentwicklung
Öffentliche Bekanntmachung
Stadt Brandenburg an der Havel
Öffentliche Bekanntmachung
SVV-Beschluss Nr. 008/2010
Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes / Vorhaben- und Erschließungsplanes
Nr. 10 "Havelkiez" der Stadt Brandenburg an der Havel
- Für das nachstehend näher bezeichnete Gebiet im südwestlich an der Bauhofstraße, nordöstlich an den Mühlengraben und östlich an den mehrgeschossigen Wohnblock gelegenen Bereich (vgl. Kartenausschnitt), liegt der Entwurf vor. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes / Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 10 „Havelkiez“ wird beschlossen und die Begründung einschließlich Umweltbericht in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes / Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 10 „Havelkiez“ der Stadt Brandenburg an der Havel und die Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBI. I S. 2617) öffentlich auszulegen und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und von der Auslegung zu benachrichtigen.
Stadt Brandenburg an der Havel
Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes / Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 10 "Havelkiez" der Stadt Brandenburg an der Havel
Der von der Stadtverordnetenversammlung Brandenburg an der Havel in der Sitzung am 27.01.2010 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebau-ungsplanes / Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 10 "Havelkiez" der Stadt Brandenburg an der Havel für den südwestlich an der Bauhofstraße, nordöstlich an den Mühlengraben und östlich an den mehrgeschossigen Wohnblock gelegenen Bereich (vgl. Kartenausschnitt) und die Entwurfsbegründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlich, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen dazu liegen
vom 17.02. 2010 bis 19.03. 2010
in der Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel, Fachbereich IV, Fachgruppe Bauleit-planung/Flächennutzungsplan, Klosterstraße 14 in 14770 Brandenburg an der Havel, 1. Etage, Zimmer A 114 während folgender Zeiten:
Montag 08.00 bis 15.00 Uhr
Dienstag 08.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 15.00 Uhr
Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Folgende umweltbezogene Informationen stehen zur Verfügung:
- Kurzgutachten zur Erfassung der Zauneidechse Stand Juni 2009
- Prognose der Geräuschimmissionen durch das Büro ALB Stand 17.08.2009
Akustik-Labor Berlin
- Flächenermittlung; Muldenversickerung Havelkiez durch das Stand 02.07.2009
Büro Stapelmann und Bramey
- Abschlussbericht zur Bodensanierung/Rückbau Fundamentreste
ehem. Ölkeller im Bereich Havelkiez des Büros PRO UMWELT & Stand 30.03.2009
Partner
- Detailuntersuchung Ölkeller, Havelkiez durch das Büro PRO Stand 10.07.2008
UMWELT & Partner
- Bewertung von Bodendaten aus Untersuchungen auf dem Gelände
Stand 18.03.2008 ehem. VEB Großhandelsbetrieb GmbH durch das Büro IUP.Ingenieure
- Bericht zur Historischen Recherche durch die TLG IMMOBILIEN GmbH Stand 11.04.2003
- Orientierende Altlastenerkundung durch die TLG IMMOBILIEN GmbH Stand 31.03.2004
- Altlasten-Großprojekt Stadt Brandenburg; Kurzbericht zum Standort Stand 12.10.1994 von Trischler und Partner Concult GmbH
Stellungnahmen zum Vorentwurf vorhabenbezogener B-Plan/VEP (Stand 13.10. 2008)
LUA Brandenburg Ref. RW 7, RW 5, RW 4 vom 27.11.2008
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Wohnraumförderung im Land Brandenburg
Das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung hat die Wohnraumförderung 2007 zum Teil neu ausgerichtet. Durch die weitgehende Vereinheitlichung der Gebietskulisse wird die Landesförderung nunmehr vorrangig in den Innenstädten ausgewählter Schwerpunktorte konzentriert. Wir möchten heute über zwei Richtlinien informieren.
Mit der Aufzugsförderung soll in den ausgewählten Kulissen der barrierefreie Zugang zu den Mietwohngebäuden und- wohnungen gewährleistet und damit die Wohnverhältnisse der Familien und Senioren verbessert werden. Die Förderung erfolgt über einen anteiligen Zuschuss zu den Gesamtkosten.
Im Rahmen der Anschubfinanzierung können innerörtliche Bestandsgebäude wieder hergerichtet oder Lücken durch Neubauten geschlossen werden. Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt über anfänglich zinsfreie Darlehen. Ziel der Förderung ist die Veräußerung der entstehenden Wohnungen an Selbstnutzer. Der Erwerb kann ebenfalls mit einem Zuschuss unterstützt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie über die ILB. Als Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung:
Aufzugsförderung Tamara Gebser Tel. 0331 660-1318
E-Mail: tamara.gebser(at)ilb.de
Anschubfinanzierung Heidrun Möller Tel. 0331 660-1342
E-Mail: heidrun.moeller(at)ilb.de 
