Elterngeld beantragen


Leistungsbeschreibung

BasisElterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus für Geburten ab 01.04.2024

Erwerbstätige Mütter und Väter, die ihr Berufsleben unterbrechen oder ihre Erwerbstätigkeit auf höchstens 32 Stunden wöchentlich reduzieren erhalten Elterngeld. Das Elterngeld wird aber auch für Selbstständige, Erwerbslose, Studierende und Auszubildende, Adoptiveltern, eingetragene Lebenspartner und in Ausnahmefällen für Verwandte bis zum dritten Grad gewährt.

Es unterteilt sich nunmehr in drei Leistungsvarianten:

BasisElterngeld

Das BasisElterngeld ersetzt das vorgeburtliche Einkommen in Höhe von 65 bis 100 Prozent. Es beträgt monatlich mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro. Es kann bis zum 14. Lebensmonat des Kindes bezogen werden. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate in Anspruch nehmen. Zwei weitere Monate gibt es, wenn sich auch der andere Elternteil an der der Kinderbetreuung beteiligt und Erwerbseinkommen wegfällt.

Ein gleichzeitiger Bezug beider Elternteile von Basiselterngeld ist maximal für einen Monat und nur innerhalb der ersten 12 Lebensmonate des Kindes möglich. Weiterhin können Eltern von Frühchen, die mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin geboren werden, sowie Eltern von Zwillingen, Drillingen oder weiteren Mehrlingen nach Bedarf, insbesondere für mehr als einen Monat, gleichzeitig Basiselterngeld beziehen.

ElterngeldPlus

Das ElterngeldPlus wird für den doppelten Zeitraum gezahlt. Das bedeutet ein Elterngeldmonat BasisElterngeld entspricht dann zwei ElterngeldPlus-Monaten. Damit können Eltern über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus ElterngeldPlus beziehen. Eltern, die nach der Geburt des Kindes bald wieder in Teilzeit arbeiten, können somit ihr Elterngeldbudget besser ausschöpfen und erhalten länger Elterngeld. Das ElterngeldPlus ersetzt das wegfallende Einkommen abhängig vom Voreinkommen zu 65 bis 100 Prozent. Es beträgt monatlich maximal die Hälfte des Elterngeldes, das den Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde.

Partnerschaftsbonus

Teilen sich die Elternteile die Betreuung Ihres Kindes und arbeiten parallel für zwei bis vier Monate zwischen 24 und 32 Wochenstunden, erhalten sie zusätzlich den Partnerschaftsbonus von jeweils vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten. Dieser kann auch von Alleinerziehenden bezogen werden, wenn sie in zwei bis vier aufeinanderfolgenden Monaten zwischen 24 und 32 Wochenstunden erwerbstätig sind.

Abgesehen von einigen Ausnahmen gelten für alle Leistungsvarianten folgende Voraussetzungen:

  • der Wohnort oder gewöhnliche Aufenthalt muss in Deutschland sein,
  • das Kind muss selbst betreut und erzogen werden ,
  • der betreuende Elternteil darf nicht mehr als 32 Wochenstunden erwerbstätig sein,
  • das Kind muss im Haushalt der beantragenden Person leben und
  • im letzten Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes darf das zu versteuernde Gesamteinkommen 200.000 Euro nicht überschreiten.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter der Rubrik „Elterngeld“. Eine Informationsbroschüre ist in diesem Websitebereich downloadfähig.

Auch interessant: www.familien-wegweiser.de

Zuständige Mitarbeiterinnen:

Buchstaben A, C, D, F, G, H, I, J, K:
Frau Matzkow
Telefon: (03381) 58 51 71
Wiener Straße 1
Zimmer 117

Buchstaben B, E, L, V, X,Y, Z:
Frau Baars
Telefon: (03381) 58 50 87
Wiener Straße 1
Zimmer 113

Buchstaben M, N, O, P, Q, R, S, T, U, W:
Frau Maschewski
Telefon: (03381) 58 50 51
Wiener Straße 1
Zimmer 118

E-Mail: elterngeld@stadt-brandenburg.de

Bei E-Mails bitte auch immer eine Telefonnummer für Rückrufe und Ihre Adresse angeben!

Formgerechte und formlose Anträge zur Fristwahrung können elektronisch gestellt werden. Diese Anträge müssen jedoch eigenhändig unterschrieben sein, eingescannt oder fotografiert werden und als PDF-Datei als Anhang an die oben genannte E-Mail-Adresse gesendet werden. Bitte verwenden Sie die auf dieser Seite verlinkten Formulare!

Wichtig - die Größe des Anhangs darf 20 MB nicht überschreiten (ggf. können Sie unterschiedliche Dokumente auf mehrere E-Mails aufteilen).

Mitteilungen zur Änderung der Bankverbindung muss immer mit dem Aktenzeichen versehen werden und eigenhändig vom Antragstellers unterschrieben sein.

Achtung: Ihr Antrag gilt nur als gestellt, ihre Unterlagen nur als empfangen, wenn diese auch nachweislich in der Behörde eingehen! Die Nachweispflicht liegt beim Absender (wie bei Postversand). Hierfür ist eine einfache E-Mail nicht geeignet.

  • Antragsformular zum Elterngeld
  • Arbeitgeberformblatt je Elternteil 1x

beim Erstantrag insbesondere:

  • Personalausweis; ggf. Aufenthalstitel und Reisepass
  • Geburtsbescheinigung für Elterngeld
  • Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld nach der Geburt und Arbeitsgeberzuschuss
  • Kopie der amtlichen Mitteilung über die Steuer-ID des beantragenden Elternteiles/Elternteile
  • Einkommensnachweise
  • Einkommensteuerbescheid
  • Bescheinigung über die Elternzeit

(Hinweis zu Punkt „3B“ der unter "Dokumente" aufgeführten Formulare: Für die Stadt Brandeburg an der Havel ist keine Meldebescheinigung notwendig)

Informationmaterialien:

* Befinden sich nachfolgend unter Formularen. Dort können Sie einen kompletten Antragssatz einschließlich aller Informationsblätter herunterladen.

Die Formulare sind nach dem Ausdrucken nur manuell auszufüllen. Dann die Formulare bitte mit Unterschriften versehen und in der Elterngeldstelle einreichen.

Es fallen keine Kosten an.

Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) vom 05. Dez. 2006 (Bundesgesetzblatt Teil I, Seite 2748), Neugefasst durch Bek. v. 27.01.2015 I 33 in der jeweils aktuell geltenden Fassung!

Eltergeld Digital für das Land Brandenburg gibt es ab 25.11.2021. Registrierung erforderlich.
Antrag online einreichen unter Elterngeld Digital (Online-Dienst nur mit Online-Ausweis nutzbar)

Oder füllen Sie die unter "Dokumente" aufgeführten Formulare aus. Es handelt sich hierbei um bundeseinheitliche Antragsformulare und Datenschutzhinweise! Diese Formulare sind nach dem Ausdrucken manuell auszufüllen. Dann die Formulare bitte mit Unterschriften versehen und in der Elterngeldstelle einreichen.

Hinweis zu Punkt „3B“ in den PDF-Formularen: Für die Stadt Brandeburg an der Havel ist keine erweiterte Meldebescheinigung notwendig.

Persönliche Beratungen sind zu den Sprechzeiten wieder möglich, sollten aber telefonisch oder per E-Mail mit dem zuständigen Sachbearbeiter, der zuständigen Sachbearbeiterin möglichst vorab terminlich vereinbart werden.

Bitte nutzen Sie bei Kontaktaufnahme per E-Mail ausschließlich die Sammeladresse elterngeld@stadt-brandenburg.de, sonst kann der Empfang der Mitteilung nicht sichergestellt werden.