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Landschaftsschutzgebiete auf dem Gebiet der Stadt

 

Landschaftsschutzgebiete (kurz LSG) sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, die der Erhaltung und Wiederherstellung von Natur und Landschaft, der Erhaltung des Naturhaushaltes sowie dem Schutz oder der Pflege von Landschaften dienen. Wichtig ist in Landschaftsschutzgebieten der Erhalt der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes und  der Kulturlandschaft sowie ihre Bedeutung für eine naturnahe Erholung.

 

Die Verordnung zu einem Landschaftsschutzgebiet enthält Verbote und Genehmigungsvorbehalte, die den Landschaftsraum vor Zerstörung und Beeinträchtigung, beispielsweise durch Baumaßnahmen oder Infrastrukturmaßnahmen, schützen sollen. Die Landnutzung bleibt in der bisherigen Form weiterhin möglich.

 

In Brandenburg an der Havel gibt es folgende Landschaftsschutzgebiete:

 

 

 

  • Brandenburger Wald- und Seengebiet (7367 ha)
  • Westhavelland (2493 ha)
  • Brandenburger Osthavelniederung (915 ha)
  • Zingelheide (97 ha)