- Bei Zuzug in die Stadt Brandenburg an der Havel aus dem Bundesgebiet bzw. aus dem Ausland müssen sich meldepflichtige Personen innerhalb von zwei Wochen anmelden
- Bei Familien, die in eine gemeinsame Wohnung ziehen, kann die Anmeldung durch eine volljährige Person für die gesamte Familie erfolgen
Besondere Hinweise
- Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjeinigen zu erfüllen, in dessen Wohnung die minderjährige Person einzieht.
- Pfleger und Betreuer mit der Aufenthaltsbestimmungsbefugnis haben für die Pflegepersonen bzw. den Betreuten die Meldepflichten zu erfüllen. Hat eine der zur Anmeldung kommenden Personen eine weitere Wohnung, dann ist zusätzlich zum o. g. Formular die"Erklärung zur Hauptwohnung bzw. Erklärung über eine Hauptwohnungsänderung" ausfüllen.
Kontakt: Bürger Service

