- für Studierende der Fachhochschule Brandenburg an der Havel und
- für Auszubildende, die einer Ausbildung in der Stadt Brandenburg an der Havel nachgehen.
Voraussetzung für die Gewährung der kommunalen Wohnsitzprämie ist die alleinige Wohnung oder Hauptwohnung in der Stadt Brandenburg an der Havel am 31.12. des Jahres. Zum Erstantrag darf die Antragstellerin bzw. der Antragsteller in den letzten 5 Jahren, gerechnet ab dem 01.01. des Antragsjahres, nicht mit alleiniger Wohnung/Hauptwohnung in der Stadt Brandenburg an der Havel gemeldet gewesen sein. Die Wohnsitzprämie beträgt 100.- EUR pro Jahr für die Dauer des Studiums bzw. der Ausbildung in Brandenburg an der Havel. Die Auszahlung erfolgt im 1. Quartal des Folgejahres. Der Antrag ist für jedes Jahr und bis zum 31.12. des Jahres persönlich zu stellen. Die Zahlung der Wohnsitzprämie kann im Bürgerservice und bei den Ortsteilverwaltungen beantragt werden. Kontakt: Bürger Service
