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Verwaltung online

 

Falls für Ihr Anliegen möglicherweise eine andere Behörde, z.B. der Landkreis, zuständig ist, nutzen Sie bitte den Zuständigkeitsfinder Logo für externen Link des Landes Brandenburg.


  

Bildungs- und Teilhabeleistungen

Beschreibung


Wer hat Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe?


Kinder und Jugendliche aus Familien die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen.


Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre, bis auf eine Ausnahme: Die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gibt es nur bis zum Alter von 18 Jahren.


Welche Leistung umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket?

Mittagsverpflegung:

Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinschaftliches Mittagessen anbieten, können Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, die eine Kindertageseinrichtung (z.B. Krippe, Kindergarten, Hort, Tagespflege) besuchen, einen Zuschuss zum Mittagessen bekommen. Daneben ist ein Eigenanteil in Höhe von 1,00 Euro pro Mittagessen vom Antragsteller zu übernehmen.

Lernförderung:

Wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um bestehende Lerndefizite zu beheben und damit das Lernziel zu erreichen, kann eine ergänzende angemessene Lernförderung gewährt werden.

Ausflüge/Klassenfahrten:

Für Schülerinnen, Schüler und Kinder in Kindertageseinrichtungen, können Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige Klassenfahrten übernommen werden.

Teilhabe:

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget von 10,00 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, um z.B. beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können.

Schulbedarf:

Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung jeweils zum Beginn des ersten Schulhalbjahres 70,00 Euro und zum 2. Schulhalbjahr 30,00 Euro. Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z.B. Füller, Malstifte, Taschenrechner) sollen dadurch erleichtert werden. Empfänger von Kinderzuschlag und/oder Wohngeld erhalten den Schulbedarf nur auf Antrag.

Schülerbeförderung:

Tatsächliche Kosten für die Beförderung zu der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden und es der leistungsberechtigten Person nicht zugemutet werden kann, die Aufwendungen aus dem Regelbedarf zu bestreiten.

Wo kann ich den Antrag stellen?

Wer Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommt, stellt den Antrag (Pro Kind ist  ein Antrag zu stellen!) im:

Fachbereich IV – Jugend, Soziales und Gesundheit
Fachgruppe 54 – Leistungen für Bildung und Teilhabe
Wiener Straße 1
14772 Brandenburg an der Havel

Sprechzeiten:

Dienstag: von 9.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag: von 7.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr


Ansprechpartner:


Herr Schütze für A – B, R – Z (Anfangsbuchstabe vom Nachname)
3. Etage, Raum 314
Telefon: (03381) 58 50 38
E-Mail: christian.schuetze@stadt-brandenburg.de

 
Frau Kleem für C - J  (Anfangsbuchstabe vom Nachname)
3. Etage, Raum 318
Telefon: (03381) 58 51 22
E-Mail: carmen.kleem@stadt-brandenburg.de
 
Frau Hirsch für K – Q (Anfangsbuchstabe vom Nachname)
3. Etage, Raum 320
Telefon: (03381) 58 51 69
E-Mail: jaquline.hirsch@stadt-brandenburg.de

 

Wo sind die Antragsformulare und die Bescheinigungen erhältlich?

Die erforderlichen Anträge und Bescheinigungen sind am Verwaltungsstandort Wiener Straße 1, im Bürgerservice, im Jobcenter, in den Schulsekretariaten und in den Kindertageseinrichtungen erhältlich oder können von dieser Homepage der Stadt Brandenburg an der Havel heruntergeladen werden.



Folgende Unterlagen stehen am Ende der Seite als Download zur Verfügung:

  • Allgemeine Hinweise zu den Leistung für Bildung und Teilhabe
  • Antragsformular
  • Anlagen zum Antrag:
  1. Bescheinigung 2a) für Mittagsverpflegung
  2. Bescheinigung 2b) für Schul- und Kitaausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
  3. Bescheinigung 2c) für Lernförderung
  4. Bescheinigung 2d) für Teilhabe
  • Merkblatt Ausflüge und Klassenfahrten
  • Merkblatt Lernförderung
  • Merkblatt Mittagsverpflegung
  • Merkblatt Schulbedarf
  • Merkblatt Schülerbeförderung
  • Merkblatt Teilhabe


Welche Unterlagen sind dem Antrag beizufügen?


Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:


  • von allen Sozialleistungen eine Kopie des Leistungsbescheides (z.B. vom Jobcenter, der Wohngeldstelle, Familienkasse usw.)
  • Bestätigung der Schule/Kita über die Durchführung eines Ausflugs bzw. einer Klassenfahrt für die Beantragung der Kostenübernahme der tatsächlich anfallenden Kosten
  • Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit des Lernförderbedarfs für die Beantragung der Kostenübernahme der Lernförderungskosten
  • Bestätigung des Vereins/Anbieters über Beiträge bzw. Entgelte für die Beantragung der Leistungen zur sozialen und kulturellen Teilhabe
  • Vertrag/Vereinbarung zwischen dem gesetzlichen Vertreter und dem Anbieter für die Beantragung der Leistungen zur sozialen und kulturellen Teilhabe
  • Vertrag/Vereinbarung zwischen dem gesetzlichen Vertreter und dem Essensanbieter/der Kindertageseinrichtung
  • Bescheid der Fachgruppe Schulverwaltung über die Ablehnung der Übernahme der Schülerbeförderungskosten

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