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Fachgruppe Schulverwaltung

 

Fachbereich Kultur, Bildung und Sport

Fachgruppe Schulverwaltung

Friedrich-Franz-Straße 19

Gebäude A, 3. Etage

14770 Brandenburg an der Havel

Tel. (03381) 584000/01

Fax (03381) 584004

E-Mail Logo für Email-Link

 

Sprechzeiten:

Dienstag:

09.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr

Donnerstag:

07.30-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr

 

Fachgruppenleiterin: Frau Otto

 

Dienstleistungen der Fachgruppe

  • Schülerfahrtkostenerstattung (03381) 584031
  • Erstattung von Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterkunft an Auszubildende (03381) 584036
  • Schülerbeförderung; Fahrtkostenerstattung für Auszubildende (03381) 584025
  • Gebühreneinnahme für Schulbescheinigungen und Zeugnisersatz (03381) 584030
  • Schülerspeisung (03381) 584034

 

Lernmittelfreiheit

Die Stadt Brandenburg an der Havel trägt für die Schüler der Grund- und Oberschulen, Gymnasien, Oberstufenzentren, Förderschulen und Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe auf der Grundlage der  Sechsten Verordnung zur Änderung der Lernmittelverordnung vom 19. Juni 2006 (GVBl. II S. 151/Abl. MBJS S. 298) einen Teil der Kosten für die notwendigen Lernmittel. Gemäß dieser Verordnung sind Lernmittel, die für die Schülerinnen und Schüler bestimmten und von diesen selbstständig und eigenverantwortlich im Unterricht, in der fachpraktischen Ausbildung und bei der häuslichen Vorbereitung gebrauchten Unterrichtsmittel, wie Schulbücher, sonstige Druckwerke und spezielle Hilfsmittel.

Neben dem Anteil des Schulträgers an Lernmitteln haben die Eltern einen sogenannten Elternanteil zu leisten. Der Betrag ist ebenfalls in der Lernmittelverordnung festgeschrieben.
 
Der Eigenanteil entfällt für Schülerinnen und Schüler, die am 1. August eines Jahres
1. Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz

2. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel des Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch –Sozialhilfe-


oder

3. Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Kapitel 3 Abschnitt 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch –Grundsicherung für Arbeitssuchende-

erhalten.

Er ermäßigt sich um die Hälfte für das dritte und jedes weitere Kind, wenn mindestens drei Kinder derselben Familie eine Schule besuchen und dies durch die Vorlage einer nicht formgebundenen Bescheinigung der jeweiligen Schule nachgewiesen wird.

 

Weitergehende Auskünfte erteilt:

Stadt Brandenburg an der Havel
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Friedrich-Franz-Straße 19 (TGZ)

Gbäude A, 3. Etage
Brandenburg an der Havel
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Fax (03381) 584004