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Haushalt der Stadt Brandenburg an der Havel

Der kommunale Haushalt der Stadt Brandenburg an der Havel erfasst die zu erwartenden Einnahmen und die zu leistenden Ausgaben im Voraus und kontrolliert die Einhaltung der Vorgaben durch die Jahresrechnung.


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel beschließt durch die Haushaltssatzung über die Haushaltswirtschaft der Stadt. Durch die Aufnahme der Haushaltsansätze und Bewirtschaftungsvermerke des Haushaltsplanes in die Haushaltssatzung werden diese verbindlich. Die beschlossene Haushaltssatzung wird der Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung eingereicht. Der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde unterliegen:

 

  • Das Haushaltssicherungskonzept
  • Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
  • Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen
  • Der Höchstbetrag der Kassenkredite

 

Die Veröffentlichung der Haushaltssatzung darf erst nach Erteilung der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde erfolgen. Nach Veröffentlichung tritt die Haushaltssatzung mit Wirkung vom 01.01. des Haushaltsjahres in Kraft.
 
Mit Ablauf des 31.12. verliert die bisherige Haushaltssatzung ihre Wirkung. Damit die Stadt auch in dieser sogenannten haushaltslosen Zeit handlungsfähig bleibt, ist ihr nach § 80 GO in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums des Innern in kommunalen Angelegenheiten Nr. 4/2004 „Hinweise zur kommunalaufsichtlichen Handhabung des § 80 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg ohne genehmigtes Haushaltssicherungskonzept“ bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung ein sehr eingeschränktes Recht zur Erzielung von Einnahmen und zur Leistung von Ausgaben insbesondere im pflichtigen Bereich eingeräumt worden.


Haushaltspläne nach Jahren: