Inhalt.

Bundestagswahl

 

Am 27. September 2009 fand in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag statt.

 

Die 622 Abgeordneten (einschließlich 24 Überhangmandate) des Deutschen Bundestages wurden nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Innerhalb dieser Verhältniswahl wurden 299 Abgeordnete in Wahlkreisen über die Erststimme in relativer Mehrheitswahl und 323 Abgeordnete auf Landeslisten über die Zweitstimme in einer sogenannten Listenwahl gewählt. Die Zweitstimme ist die maßgebende Stimme für die politische Zusammensetzung des Deutschen Bundestages.

 

Die Rechtsgrundlagen für die Wahl zum Deutschen Bundestag sind das Bundeswahlgesetz (BWG) und die Bundeswahlordnung (BWO).