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Europawahl

 

Am 7. Juni 2009 fand in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Mit dem Beitritt von 2 osteuropäischen Staaten am 1. Januar 2007 waren in nunmehr 27 Ländern der Europäischen Union die Wahlberechtigten aufgerufen, durch Wahl die insgesamt 736 Abgeordneten des Europäische Parlaments für die Dauer von 5 Jahren zu bestimmen. In der Bundesrepublik Deutschland wurden 99 Abgeordnete in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen gewählt.

Listenwahlvorschläge konnten für ein Land oder als gemeinsame Liste für alle Länder der Bundesrepublik Deutschland aufgestellt werden.

 

Rechtsgrundlagen für die Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland sind das Europawahlgesetz, das Bundeswahlgesetz und die Europawahlordnung.

 

Jeder Wähler hatte eine Stimme.

 

Am Wahltag waren die Wahllokale von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

 

Weitere Informationen zur Wahl finden Sie auf der linken Seite.

 

Wahlbeteiligung

Zur Europawahl 2009 erreichte die Wahlbeteiligung (ohne Briefwahl) in der Stadt Brandenburg an der Havel folgende Werte: 

 

14 Uhr:   -   11,9 %  (2004: 9,7 %)

16 Uhr:   -   16,9 %  (2004: 13,0 %)