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Landtagswahl

 

Am 27. September 2009 fand zeitgleich mit der Bundestagswahl im Land Brandenburg die Wahl zum 5. Landtag Brandenburg statt. Dieser besteht aus 88 Abgeordneten, welche für die Dauer von 5 gewählt wurden. 44 Abgeordnete wurden durch Mehrheitswahl in den 44 Wahlkreisen, die übrigen durch Verhältniswahl nach den Landeslisten der Parteien, politischen Vereinigungen oder Listenverbindungen auf der Grundlage der im Land Brandenburg abgegebenen Zweitstimmen und unter Berücksichtigung der in den Wahlkreisen erfolgreichen Bewerber gewählt.


Im Wahlkreis ist der Bewerber gewählt, der die meisten Erststimmen erhalten hat; bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Kreiswahlleiter zu ziehende Los.

Die Rechtsgrundlagen für die Wahl zum Landtag Brandenburg sind das Wahlgesetz für den Landtag Brandenburg (Brandenburgisches Landeswahlgesetz - BbgLWahlG) und die Brandenburgische Landeswahlverordnung (BbgLWahlV).