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Verwaltung online

 

Falls für Ihr Anliegen möglicherweise eine andere Behörde, z.B. der Landkreis, zuständig ist, nutzen Sie bitte den Zuständigkeitsfinder Logo für externen Link des Landes Brandenburg.


  

Beglaubigung von Zeugnissen, Abschriften und Unterschriften

Beschreibung

Bestätigung, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt

Unter Vorlage der Originalunterlagen können Sie Ihre Zeugnisse oder Abschriften beglaubigen lassen. Sofern keine notarielle Beglaubigung vorgeschrieben ist, können Sie auch Ihre Unterschrift, beglaubigen lassen.

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Gebühren

  • Beglaubigung von Unterschriften: je Unterschrift 1,00 €
  • Beglaubigung von Bescheinigungen, Abschriften, Abzügen, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negativen: je Seite 2,00 €
  • Beglaubigungen von Zeugnissen: je Beglaubigung 2,50 €


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Benötigte Unterlagen

  • Die zu beglaubigenden Unterlagen im Original bei einer Unterschriftsbeglaubigung ist das persönliche Erscheinen erforderlich.

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Brandenburg an der Havel

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Abschriften, Unterschriften, Zeugnis

Zuständige Organisationseinheit(en)

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