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Verwaltung online

 

Falls für Ihr Anliegen möglicherweise eine andere Behörde, z.B. der Landkreis, zuständig ist, nutzen Sie bitte den Zuständigkeitsfinder Logo für externen Link des Landes Brandenburg.


  

Kfz-Saisonkennzeichen

Beschreibung

Hinweise:

Ein Saisonkennzeichen ist nur innerhalb des angegebenen Zeitraumes gültig. Sie wählen einen Monatszeitraum (mindestens zwei Monate, höchstens elf Monate) aus, in dem Ihr Fahrzeug auf öffentlichen Straßen zugelassen ist. Die Zulassungsdauer wird auf der rechten Kennzeichenschildhälfte eingeprägt und zwar so, dass die Ziffer über dem Bruchstrich den Beginn des Zulassungszeitraumes angibt und die untere Ziffer das Ende. Das Fahrzeug ist immer für volle Monate zugelassen, d.h. vom ersten bis letzten Tag des Monates. Außerhalb des gültigen Saisonzeitraumes darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum genutzt und abgestellt werden.

Hinweis: Ab dem 01.04.2006 darf die Zulassungsbehörde nur noch Fahrzeuge zulassen, wenn der Halter dazu eine schriftliche Einverständniserklärung für das Lastschrifteinzugsverfahren der Kraftfahrzeugsteuer vom eigenen Konto abgegeben hat. Er muss also seine Kontonummer, Bankleitzahl und den Namen der Bank bei der Fahrzeugzulassung angeben. Auch dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände gegenüber den Finanzämtern des Landes Brandenburg bestehen. Die Zulassungsbehörde muss sonst die Zulassung versagen.

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Gebühren

  • Die Zuteilung eines Saisonkennzeichens kostet 26,10 Euro, zusätzlich 0,30 Euro je fälschungssicheren Dokumentensiegel. Bei Verwahrung und Versendung des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II erhöht sich die Gebühr um 15,30 Euro.
  • Der Wechsel auf eine andere Kennzeichenart oder die Änderung des Betriebszeitraumes ist jederzeit möglich. Für ein Wunschkennzeichen wird zusätzlich eine Gebühr von 10,20 Euro berechnet.

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Benötigte Unterlagen

  • Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II (bei einer Finanzierung fordern Sie bitte den Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II  von Ihrer Bank an)
  • bei angemeldeten Fahrzeugen: Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I
  • bei abgemeldeten Fahrzeugen: Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I mit Abmeldevermerk der Zulassungsbehörde
  • elektronische Versicherungsbestätigung (evB)
  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht
  • Kontonummer und Bankleitzahl des Halters für den Kfz-Steuereinzug
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Erledigung durch Dritte: Vertretungsvollmacht /Einverständniserklärung zum Kfz-Steuereinzugsverfahren und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten Kennzeichenschilder (bei zugelassenem Fahrzeug)

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Formulare

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Auto, Fahrzeug, KFZ, Nummernschild, Rotes Kennzeichen, Rotes Nummernschild

Zuständige Organisationseinheit(en)

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