Denkmalschutz

Der Schutz und die Erhaltung der Denkmale als kulturelles Erbe sind ein wichtiger öffentlicher Belang und tragen wesentlich zur Herausbildung der sozialen und kulturellen Identität der Brandenburgerinnen und Brandenburger bei. Denkmalpflegerische Maßnahmen haben positive und nachhaltige Auswirkungen auf die Bauwirtschaft, das Handwerk und den Tourismus.
Mit dem einstimmig verabschiedeten ersten Denkmalschutzgesetz in den neuen Ländern hat der brandenburgische Gesetzgeber bereits im Sommer 1991 die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen für Denkmalschutz und Denkmalpflege im Land Brandenburg mit seinem geschätzten Bestand an ca. 30.000 bis 40.000 Denkmalen geschaffen.



