Checkliste
Checkliste für eine barrierefreie Gestaltung in öffentlichen Gebäuden und Verkehrswegen
In der Stadt Brandenburg leben gegenwärtig 9.521 Menschen mit einer Schwerbehinderung. Tagtäglich stehen diese Menschen Hindernissen und Einschränkungen gegenüber. Vor allem bauliche und technische Barrieren sind es, die Menschen mit Behinderungen, Senioren, aber auch Müttern und Vätern mit Kleinkindern das Leben erschweren.
Ein Grundbedürfnis der Menschen ist der barrierefreie Zugang zu Gebäuden, Plätzen, Wegen und Einrichtungen. Nicht alle öffentlichen Gebäude oder Einrichtungen sind barrierefrei gestaltet. Um aber allen Menschen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, ist der Abbau von Barrieren zwingend notwendig.
Mit der Checkliste möchte ich Wege aufzeigen, wie, wenn rechtzeitig beschritten, Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden kann, ohne dabei große Mehrkosten zu verursachen.
Die Liste bedarf der ständigen Überarbeitung und Anpassung. Ich wäre ihnen dankbar, wenn sie Verbesserungsvorschläge und Anregungen an mich herantragen. Sollten Sie Fragen zu bestimmten Gestaltungsmöglichkeiten haben, steht ihnen mit fach- und sachkundiger Beratung auch der Behindertenbeirat gern hilfreich zur Seite.
Orientierung an Haupteingängen
Übersichtspläne / Tafeln in Augenhöhe:
blendfrei und kontrastreich
visuelle Kennzeichnung:
Piktogramme 40 x 40 cm
Farbe: Weiß-Schwarz
Schriften 10 -14 cm
Schrifttyp: Helvetica
Eingangsbereich:
ausreichend beleuchtet
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Stufen, Podeste und andere Hindernisse möglichst vermeiden, wenn nicht möglich, dann kontrastreich kennzeichnen
Tresen, Serviceschalter und Verkaufstische
Zur rollstuhlgerechten Nutzung soll die Höhe von Tresen, Serviceschaltern und Verkehrstischen 85 cm betragen
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Bei mehreren gleichartigen Einrichtungen mindestens ein Element in dieser Höhe anordnen und unterfahrbar auszubilden, Kniefreiheit mus in 30 cm Teife mit mindestens 67 cm gegeben sein.
Bewegungsflächen mindesten 150 cm breit und 150 cm tief sein als Wendemöglichkeit.
Orientierung in Gebäuden
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Bereiche durch kontrastreiche Gestaltung der Bodenbeläge, Wände, Decken gliedern, Handläufe in Fluren anbringen
Türen durch Kontrastfarben zur Wand erkennbar machen
Bedienungselemente (leichtgängige Schalter, Tür- u. Fenstergriffe) ebenfalls durch Kontrastfarben zum Hintergrund deutlich machen: Höhe 85 cm
keine Sensortasten
Schriften, Hinweiszeichen und Piktogramme in Augenhöhe mit erhabenen Buchstaben bzw. Zeichen kontrastreich anbringen
Schriftgrößen:
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bis zu 2,00 m Höhe - 30 – 50 mm
2,00 - 2,50 m Höhe - 50 – 70 mm
2,50 - 3,00 m Höhe - 70 – 100 mm
Piktogrammgröße:
mindestens 200 x 200 mm, besser 280 x 280 mm.
Verkehrsflächen in Gebäuden
- Flurbreite mindestens 140 cm bei in den Raum schlagenden Türen mindestens 180 cm bei in den Flur schlagenden Türen
- Hindernisse vermeiden
- Schaffung ausreichender Sitzgelegenheiten (kontrastreich)
- Verkehrswege und Verkehrsflächen mit mindestens 200 lx beleuchten
Aufzüge
- Türbreite: mindestens 90 cm
- Kabinengröße: mindestens 140 x 110 cm, besser 140 x 140 cm
- Bewegungsmelder, keine Lichtschranke
- Aufzugtasten im Greifbereich (85 cm), Tableau horizontal, Abstand zur Kabinenecke 30 – 50 cm
- taktile kontrastreiche leichtgängige Tasten und akustische Signale, Sprachausgabe für Stockwerksangabe
- keine Sensortasten
- Schriftgröße: mindestens 12 mm, 1mm erhaben, zusätzlich Brailleschrift
- Bedienungstasten: 30 x 30 mm
Treppen
bei nicht vermeidbaren Treppen zusätzlich Rampe (nicht mehr als 6 % Gefälle, alle 6 m Zwischenpodest), Hebebühne, Fahrsteige, Treppenlift oder Aufzug
- Treppenbreite : 150 – 200 cm, Laufbreite: mindestens 135 cm
- Handläufe mit gutem Zugriff versehen (Durchmesser 3 cm – 4,5 cm), Befestigungen kontrastreich markieren, der innere Handlauf darf nicht unterbrochen sein, äußere Handläufe müssen in 85 cm Höhe 30 cm waagerecht über den Anfang und das Ende der Treppe hinausragen
- erste und letzte Stufe oben und vorne mit Leuchtfarben kontrastreich markieren
- Steigungsverhältnis der Stufen 16/31 oder 15/33
- bei längeren Treppen nach 10 höchstens jedoch nach 15 Stufen Zwischenpodest von mindestens 135 cm Tiefe mit Sitzmöglichkeit (z.B. Klappsitz)
- Treppenläufe mit mindestens 250 lx schattenfrei ausleuchten
- Änderung des Bodenbelages (Beschaffenheit und Farbe) vor Treppenauf- und abgänge
- Die Bewegungsfläche muss mindestens 150 cm breit sein neben Treppenauf- und abgängen
Türen
- müssen ohne Kraftanstrengung zu öffnen sein
- Pendel- und Drehtüren vermeiden (Unfallgefahr)
- in stärker frequentierten bereichen Automatikschiebetüren
- Türbreite 90 cm
- bei Ganzglastüren Markierung in Augenhöhe anbringen und Außenränder kontrastreich gestalten
- Türdrücker/Türgriffe mit abgerundeten Kanten und Kontrastfarbe zum Hintergrund
- Windfänge mindestens 250 cm tief und 200 cm breit
Versammlungsräume
- Plätze für Rollstuhlbenutzer müssen mindestens 95 cm breit und 150 cm tief sein, 1 % mindestens jedoch 2 Plätze sind für Rollstuhlbenutzer vorzusehen
- Hörhilfen für Schwerhörige
- gute Ausleuchtung des Rednerpultes (blendarmes Licht)
Toiletten
- nach Möglichkeit sollte in jedem Stockwerk ein Behinderten-WC vorhanden sein
- In jedem Sanitärraum oder jeder Sanitäranlage ist mindestens eine für Rollstuhlbenutzer geeignete Toilettenkabine einzuplanen
- Wendefläche und Durchmesser mindestens 150 cm
- Fläche zum Überwechseln vom Rollstuhl zum WC 95 cm beiderseits vom WC
- Umsteigehilfe
- Haltegriffe auf jeder Seite des Toilettenbeckens sind klappbare, 15 cm über die Vorderkante des Beckens hinausragende Haltegriffe zu montieren, die in der waagerechten und senkrechten Position selbsttätig arretieren. Sie müssen am äußersten vorderen Punkt für eine Druckbelastung von 100 kg geeignet sein. Der Abstand zwischen den Klappgriffen muss 70 cm, ihre Höhe 85 cm betragen
- je ein Toilettenpapierhalter muss an den Klappgriffen im vorderen Greifbereich des Sitzenden angeordnete sein
- unterfahrbarer Waschtisch mit Unterputz- oder Flachaufputzsiphon ist vorzusehen, Die Oberkante des Waschtisches darf höchstens 80 cm hoch montiert sein, Kniefreiheit muss in 30 cm Tiefe in mindestens 67 cm Höhe gegeben sein. Der Waschtisch ist mit einer Einhebelstandarmatur oder mit einer berührungslosen Armatur auszustatten.
- Über dem Waschtisch ist ein Spiegel anzuordnen, der die Einsicht so wohl aus der Steh- als auch aus der Sitzposition ermöglicht (Kippspiegel)
- links und rechts des Waschbeckens Stützhilfen anbringen
- Seifenspender – über dem Waschtisch im Greifbereich auch mit eingeschränkter Handfunktion nutzbar, Entnahmehöhe nicht unter 85 cm und nicht über 100 cm angeordnet
- Abfallauffang – ein abgedichteter und geruchsverschlossener Abfallauffang mit selbstschließender Einwurföffnung in 85 cm Höhe, anfahrbar und mit einer Hand bedienbar
- WC-Tür muss nach außen aufschlagen bzw. Schiebetür (evtl. automatische Verriegelung
- Zuziehgriff an WC – Tür anbringen
- Notrufanlage 30 cm über dem Boden – um am Boden liegend zu erreichen
- Toilettenhöhe 50 cm, WC-Stuhl an der Wand anbringen
- Bedienungsvorrichtung seitlich anordnen (evtl. elektrisch)
- bei starker Frequentierung Clos-o-mat (Verminderung der Infektionsgefahr) vorgesehen
Rettungswege
- Sollen durch besonder Lichtbänder und richtungsweisende Beleuchtung , z. B. in Fußleistenhöhe, sowie durch Tonsignale gekennzeichnet werden
- Am Anfang und Ende von Handläufen einer Treppe sind einheitlich taktile Hinweise
auf Geschoßebenen anzubringen
Rampen
- Gefälle von Rampen dürfen 6 % Steigung nicht überschreiten
- Rampen mit Handläufen in 85 cm Höhe ausstatten. Zusätzlich in 50 und 75 cm Höhe für Rollstuhlnutzer
- Handläufe mit gutem Zugriff versehen (Durchmesser 3 – 4,5 cm)
- Zwischenpodeste bei längeren Rampen mindestens nach 6 m, besser nach 3 m, Abmessung 2,40 x 1,40
- Podeste vor Eingangstüren 2,40 x 1,40 m
- Oberflächenbeschaffenheit rutschsicher
Gehwege
- Breite mindestens 150 cm, in Sammelstraßen 200 cm
- möglichst stufenlos, sonst ausreichende Beschilderung über Ausweichmöglichkeiten
- Gefälle von mehr als 6 % vermeiden
- Bodenbeläge aus griffigem Material
- Hindernisse vermeiden, zumindest aber mit Kontrastfarben markieren (z.B. Blumenkübel, Poller, Pfähle, Fahrradständer)
- Bordsteine auf ca. 3 cm absenken und farblich markieren
- Gehwegkreuzungen und Fahrbahnübergänge – z.B. durch besondere Bodenbeläge – kontrastreich markieren
- Rinnsteine mit Kontrast zum Bürgersteig gestalten
- keine kombinierten Rad/Fußwege
- Rad- und Fußwege kontrastreich und ertastbar (Noppen- oder Rillensteine) trennen
Überwege
- Bordsteine auf ca. 3 cm absenken und Stopplinien kontrastreich und ertastbar anbringen
- zur Beleuchtung der Überweg von der übrigen Straßenbeleuchtung abweichende Lichtfarbe verwenden
- Fußgängerschutzinseln 300 – 400 cm breit und möglichst 250 cm tief
- Hinweiszeichen für Autofahrer, das auf die Vorbeifahrt hinweist, möglichst beleuchten
- Lichtzeichengeregelter Fußgängerüberweg: Schalter in 105 cm Höhe, möglichst mit akustischem Signal
- auf Über- und Unterführungen verzichten
Parkplätze für Behinderte
- mindestens 3 % besser 5 % der geplanten Anzahl
- Stellplatzabmessung 3,50 m
- Gehwege an Parkbuchten absenken
- gut sichtbare Beschilderung
- nicht am Ende von Parkplätzen anlegen
Fernsprechzellen
- Geldschlitz und Hörer müssen gut erreichbar sein, max. 120 cm Bodenhöhe
- Türbreite 85 – 90 cm
- Telefonhörer mit Lautstärkenregler
- Gepäckablage und Schreibfläche, die vom Rollstuhl aus erreichbar sind
- Telefonbücher nicht unter der Schreibfläche oder dem Fernsprecher anbringen
- Bedienelemente kontrastreich anbringen
Baustellen
- Baustellen mit festen kontrastreichen Einrahmungen (Pfosten und Bretter) versehen, keinesfalls Flatterband
- zusätzlich zum oberen Brett (1 m Höhe) ein unteres Brett als Tastleiste in 25 cm Höhe
- Absperrung 50 cm vor der Grube anbringen
