Inhalt.

Wichtiges rund um den Wassersport

 

Führerschein- und Charterscheinregelung

Gemäß Sportbootsführerscheinverordnung Binnen ist für motorbetriebene Sportboote mit einer Motorleistung von mehr als 3,68 kW (5PS) der amtliche Sportbootführerschein-Binnen erforderlich. Ein Segelschein wird für die Gewässer des Landes Brandenburg nicht benötigt (auf den angrenzenden Berliner Gewässern ist der Segelschein dagegen erforderlich).

 

 

Das Befahren der Brandenburger Havelseen auch ohne Führerschein mit dem sog. "Charterschein" möglich.


 

Die "Gelbe Welle" im Wassersportrevier "Brandenburger Havelseen"

Mit der "Gelbe Welle" werden Anlegestellen für Wassersportler durch ein einheitliches Symbol weit sichtbar gekennzeichnet. Das Symbol der "Gelben Welle" steht für Gastlichkeit, Wiedererkennbarkeit, Sicherheit, Freizeit- und Erholungswert und Umweltschutz. Die Angebote der Leistungsträger werden durch international verständliche Piktogramme dargestellt. Die Stadt Brandenburg an der Havel ist die erste Stadt, die mit einem integrierten wassertouristischen Leitsystem die Wassertouristen zu den zahlreichen Sehenswürdigkeiten und Anlegestellen führt.

 

Leistungsträger können sich mit diesem Formular Logo für Link auf PDF-Datei anmelden (Fax: 03381-582714).

 

Weitere Informationen:

Stadt Brandenburg an der Havel

Fachbereich VI - Stadtplanung

Fachgruppe BUGA und Tourismus

Klosterstr. 14

14770 Brandenburg an der Havel

Tel. (03381) 586126

Fax (03381) 582714

eMail-Kontakt Logo für Email-Link


 

Höchstgeschwindigkeit

Zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Unterer Havel-Wasserstraße und Beetzsee-Riewend-Wasserstraße 12km/h (in Strengdurchfahrten 6 km/h), auf Brandenburger Niederhavel und Brandenburger Stadtkanal 8 km/h, auf Nebenarmen der Havel 5 km/h. Auf mindestens 250 m breiten Seen und seenartigen Erweiterungen gilt Uferschutzregelung: Zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb eines 100 m breiten, parallel zum Ufer verlaufenden Schutzstreifens 25 km/h, innerhalb 12 km/h. Emster Gewässer: Emster Kanal und Fahrrinne 6 km/h, auf Netzener See und Klostersee außerhalb des Uferschutzstreifens 12 km/h.


 

Brückendurchfahrtshöhen

Minimale Brückendurchfahrtshöhe bei Mittelwasser auf Brandenburger Stadtkanal 2,70 m (Steintorbrücke), auf Brandenburger Niederhavel 4,70 m (Hohmeyenbrücke), auf Beetzsee-Riewend-Wasserstraße 4,65 m (Päwesiner Straßenbrücke) und auf Emster Gewässern 2,90 m. Brücken auf der UHW sind höher als 5,00 m.


 

Wassertiefen

Minimale Wassertiefe in der Fahrrinne bei Mittelwasser Untere Havel-Wasserstraße bis Plaue 3 m, Breitlingsee 1.8 m, Möserscher See 1 m, Brandenburger Niederhavel 1.9 m (Abzweig Domstreng 1.4 m, Abzweig Näthewinde 1.3 m), Brandenburger Stadtkanal 1.5 m, Beetzsee-Riewend-Wasserstraße 2 m, ab Pählstreng 1.2 m, ab Lünower Streng 0.7 m. Auf UHW ab Plaue Fahrrinnentiefe bei mittlerem Niedrigwasser (im Sommer häufig) 1.6 m. Emster Gewässer ca. 1 m Fahrrinnentiefe bei Mittelwasser.

Abfrage des Pegelstandes Brandenburg unter Tel. (03381) 19429.


 

Nutzungsbedingungen

Alle Höhenangaben beziehen sich auf Mittelwasser. Vor der Fahrt hat sich der Bootsführer über die geltenden Befahrens- und Naturschutzbestimmungen zu informieren.


 

Wasserstraßenbezeichnungen

BMS    Breitling und Möserscher See

BHv    Brandenburger Niederhavel

BrK     Brandenburger Stadtkanal

BRW   Beetzsee-Riewendsee-Wasserstraße

UHW   Untere Havel-Wasserstraße