Trinkwasserschutzgebiete der Stadt Brandenburg a.d.H.
Auf dem Gebiet der Stadt Brandenburg an der Havel wurden 1975/76 die Wasserschutzgebiete (siehe Merkblatt) Kaltenhausen, Kirchmöser-Weinberg und Rietzer Berg sowie die Vorbehaltsgebiete Neu Plauer Forst und Göttin festgesetzt und haben weiterhin Bestand.
Das Wasserschutzgebiet für das Wasserwerk Mahlenzien
wurde 2004 neu bemessen.
Auf Antrag des Wasserversorgers BRAWAG hatte die untere Wasserbehörde in Abstimmung mit der Trinkwasserschutzgebietskommission, dem Wasserwirtschaftsamt und den Ämtern der Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel 1999 die Aufhebung der Wasserschutzgebiete Neuschmerzke, Plaue-Wendseeufer, Plaue-Gartenstadt und Wusterau beim Land Brandenburg beantragt.
Der stark zurückgegangene Trinkwasserverbrauch, die langfristig gesehen unzureichende Schutzfähigkeit und Schutzwürdigkeit dieser Grundwasservorkommen für die Trinkwasserversorgung konnten die Aufrechterhaltung des Schutzstatus nicht mehr rechtfertigen, zumal die Wasserwerke seit mehreren Jahren nicht mehr in Betrieb und die Brunnen zum Teil zurückgebaut sind. Mit Beschluss der Landesregierung Brandenburg
vom 11.08.2000 wurden vorgenannte Wasserschutzgebiete daher aufgehoben.


