Flora Fauna Habitat (FFH)-Gebiete
Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) wurde im Mai 1992 von allen Staaten der Europäischen Union einstimmig beschlossen. Sie heißt offiziell "Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen". Sie fordert die Ausweisung von FFH-Gebieten zum Schutz und zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der besonders gefährdeten Arten von wildlebenden Tieren und Pflanzen.
Die FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten der EU, unter dem Namen "Natura 2000" ein zusammenhängendes Netz besonderer Schutzgebiete einzurichten. Ziel der Richtlinie ist es, die natürliche Artenvielfalt zu bewahren und die Lebensräume von wildlebenden Pflanzen und Tieren zu erhalten oder wiederherzustellen. Die Staaten der EU sind aufgefordert, mindestens 5% ihrer Fläche in das Schutzgebietsnetz einzubeziehen.
EU-weit werden somit ca. 400 Tier- und 360 Pflanzenarten sowie rund 250 Lebensraumtypen unter Schutz gestellt. Der Schutzstatus ist gebietsbezogen und rein naturschutzfachlich.
Die Landesregierung Brandenburg hat insgesamt 477 FFH-Gebiete benannt, davon liegen 10 in der Stadt Brandenburg an der Havel.

