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Naturschutzgebiete auf dem Gebiet der Stadt

 

Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete. Sie stellen hoch schutzwürdige Landschaftsbereiche dar, die den besonderen Schutz von Tieren und Pflanzen und deren Lebensräumen erfordern. Die Gebiete dienen der Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten besonders schutzwürdiger wildlebender Tier- und Pflanzenarten. Sie werden aus ökologischen Gründen, wegen der Seltenheit der Tier- und Pflanzenarten oder der herausragenden Schönheit ausgewiesen.

 

Um dieses Ziel zu erreichen, ist in Naturschutzgebieten beispielsweise die Erholungsnutzung zu beschränken, z.B. durch ein Wegegebot oder das Verbot, Hunde frei laufen zu lassen. Häufig werden beschränkende Maßgaben zur land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung erforderlich.

 

Die meisten Naturschutzgebiete im Stadtgebiet haben eine Bedeutung als FFH-Gebiete Logo für externen Link oder Vogelschutzgebiete Logo für externen Link (Special Protected Area = SPA-Gebiet) und gehören damit zum europäischen Schutzgebietssystem Natura 2000 Logo für externen Link. Hierzu zählen wichtige Lebensräume und Arten, die durch die europäische FFH-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie geschützt sind. Diese Richtlinien wurden zum Erhalt der natürlichen Vielfalt und zum Schutz natürlicher Lebensräume und Arten erlassen. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind zur Umsetzung dieser Richtlinien verpflichtet.

 

In unserer Stadt Brandenburg an der Havel gibt es folgende Naturschutzgebiete:

 
  • Möweninsel - Buhnenwerder (7 ha)
  • Bruchwald Roßdunk (90 ha)
  • Mittlere Havel (353 ha)
  • Gränert (467 ha)
  • Stadthavel (250 ha)
  • Große Freiheit (78 ha)
  • Buhnenwerder - Wusterau (192 ha)