Inhalt.

Vogelschutzgebiete (SPA)

 
Lachmöwe (Foto: Michał Sacharewicz)

1979 wurde die EU-Vogelschutzrichtlinie erlassen. Sie dient dazu, Gebiete zu schützen, in denen wild lebende Vogelarten der EU vorkommen. Gleichzeitig bewahrt sie in ihren Schutzgebieten vor der Verschlechterung der Lebensbedingungen der Vögel.

 

Die in Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie genannten Vogelarten sind alle streng geschützt. Die Mitgliedsstaaten der EU sind dazu verpflichtet, für diese Arten besondere Schutzgebiete (Special Protection Area – SPA) auszuweisen und sie zu sichern.

 
Kanada Gänse (Foto: adie reed)

 

Aber auch stets wiederkehrende Zugvogelarten werden durch die EU-Vogelschutzrichtlinie geschützt. Hierbei sollen die Brut-, Mauser- und Überwinterungsplätze der Zugvögel als Vogelschutzgebiet ausgewiesen werden.

 

Im Land Brandenburg gibt es insgesamt 27 ausgewiesene Vogelschutzgebiete. Zwei davon befinden sich im Stadtgebiet Brandenburg an der Havel. Eines jedoch, der Fiener Bruch, nur zu einem kleinen Teil.

 

Im Stadtgebiet von Brandenburg an der Havel gibt es folgende EU-Vogelschutzgebiete:

 
  • Mittlere Havelniederung (25.000 ha)
  • Teilw. Fiener Bruch (6.330 ha)