Bodendenkmalpflege
Bodendenkmale sind "...Reste oder Spuren von Gegenständen, von Bauten und sonstigen Zeugnissen menschlichen... Lebens, die sich im Boden oder in Gewässern befinden..." Oft sind diese obertägig nicht sichtbar in der Erde verborgen. An ihrer Erhaltung besteht ein öffentliches Interesse. Deshalb bedürfen Erdarbeiten in Fundplatzbereichen einer denkmalrechtlichen Erlaubnis, die gegebenenfalls auch Auflagen zur Dokumentation und Ausgrabung enthalten kann. Nach dem Verursacherprinzip kann der Bauherr für die Kosten herangezogen werden. Bodenfunde von wissenschaftlichem Wert bleiben nach dem "Schatzregal" Eigentum des Landes Brandenburg.
Die Denkmalliste ist in drei Abschnitte unterteilt:
A) Bodendenkmale (alphabetisch nach Gemarkungen geordnet)
B) durch Satzung geschützte Denkmalbereiche (Überblick über die gemeindlich erlassenen Denkmalbereichssatzungen)
C) Denkmale (Baudenkmale, Gartendenkmale, technische Denkmale und bewegliche Denkmale sind alphabetisch nach Orten und dort nach Adressen verzeichnet)
