Mietspiegel
Mietspiegel 2010 und dessen Fortschreibung
Der Mietspiegel 2010 gilt für nicht preisgebundenen Wohnraum und wurde als qualifizierter Mietspiegel eingestuft.
Er ist der 5. Mietspiegel in Folge nach 1997, 1999, 2002 und 2006 und in altbewährter Form als Tabellenmietspiegel aufgebaut.
Jedoch gibt es am Aufbau des Mietspiegels 2010 gegenüber den vorherigen Mietspiegeln Änderungen. Der Arbeitskreis hat die örtlichen Gegebenheiten in Bezug auf das Mietniveau untersucht und festgestellt, dass die zwei Faktoren Wohnlageneinstufung und Baujahr des Wohngebäudes keinen Einfluss mehr auf das Mietniveau haben. So sind diese als Einstufungskriterium nicht mehr gegeben.
Entsprechend § 558d BGB sind qualifizierte Mietspiegel im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Der "Arbeitskreis Mietspiegel" hat im Frühjahr 2012 den Wohnungsmietmarkt durch eine repräsentative Stichprobe an Mietdaten analysiert und ausgewertet und im Ergebnis den Mietspiegel 2010 fortgeschrieben.

