Aktuelles aus der Stadtentwicklung
Wohnraumförderung im Land Brandenburg
Das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung hat die Wohnraumförderung 2007 zum Teil neu ausgerichtet. Durch die weitgehende Vereinheitlichung der Gebietskulisse wird die Landesförderung nunmehr vorrangig in den Innenstädten ausgewählter Schwerpunktorte konzentriert. Wir möchten heute über zwei Richtlinien informieren.
Mit der Aufzugsförderung soll in den ausgewählten Kulissen der barrierefreie Zugang zu den Mietwohngebäuden und- wohnungen gewährleistet und damit die Wohnverhältnisse der Familien und Senioren verbessert werden. Die Förderung erfolgt über einen anteiligen Zuschuss zu den Gesamtkosten.
Im Rahmen der Anschubfinanzierung können innerörtliche Bestandsgebäude wieder hergerichtet oder Lücken durch Neubauten geschlossen werden. Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt über anfänglich zinsfreie Darlehen. Ziel der Förderung ist die Veräußerung der entstehenden Wohnungen an Selbstnutzer. Der Erwerb kann ebenfalls mit einem Zuschuss unterstützt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie über die ILB. Als Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung:
Aufzugsförderung Tamara Gebser Tel. 0331 660-1318
E-Mail: tamara.gebser@ilb.de
Anschubfinanzierung Heidrun Möller Tel. 0331 660-1342
E-Mail: heidrun.moeller@ilb.de 
