Dienstleistungen der Stadtverwaltung
Änderung von Familiennamen und Vornamen (Namensänderung)
Beschreibung
Das Rechtsamt/Büro SVV bearbeitet Ihren Antrag auf öffentlich-rechtliche Namensänderung (Vor- oder Familiennamen), wenn Sie in der Stadt Brandenburg an der Havel mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
oder
- asylberechtigt sind
oder
- staatenlos sind
oder
- die Flüchtlingseigenschaft besitzen.
Grundsätzlich steht ein Vor- oder Familienname nicht zur freien Verfügung und darf nur dann geändert werden, wenn ein „wichtiger Grund“ im Sinne des Namensänderungsgesetzes (§ 3 NamÄndG) die Änderung rechtfertigt. Die öffentlich-rechtliche Namensänderung hat deshalb Ausnahmecharakter.
Eine Ausnahme kann nur gewährt werden, wenn der nach den bürgerlich-rechtlichen Regelungen zu führende Name für Sie als Namensträger mit individuellen Unzuträglichkeiten verbunden ist. Dabei müssen die von Ihnen vorgetragenen Gründe so wesentlich sein, dass die Belange der Allgemeinheit, die vor allem in der sozialen Ordnungsfunktion des Namens (Identifizierung und Individualisierung des Namensträgers) begründet sind, demgegenüber zurücktreten müssen.
Unterlagen
Für Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen:
- Personalausweis oder Reiseausweis
Für asylberechtigte Personen:
- Nachweis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge – BAMF über die Anerkennung als Asylberechtigte/ Asylberechtigter oder Passersatz
- Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz
Für staatenlose Personen:
- Reiseausweis für Staatenlose
Für Personen, die die Flüchtlingseigenschaft besitzen:
- Nachweis über die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch das BAMF oder Reiseausweis für Flüchtlinge
Über weitere erforderliche Unterlagen und Nachweise informiert Sie das Rechtsamt/Büro SVV während der angegebenen Sprechzeiten, bei telefonischer Nachfrage oder per E-Mail. Beratungstermine können darüber hinaus auch individuell vereinbart werden.
Gebühren
Die Gebühr für die Änderung oder die Feststellung eines Familiennamens nach den §§ 1 und 8 NamÄndG beträgt 2,50 Euro bis 1050,00 Euro, für die Vornamensänderung nach § 11 NamÄndG 2,50 Euro bis 275,00 Euro. Die Höhe der Gebühr wird im Wesentlichen nach dem Verwaltungsaufwand für die Namensänderung bemessen.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen – NamÄndG
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen – NamÄndVwV