Alleinige Wohnung, Hauptwohnung, Nebenwohnung, ummelden

Dienstleistung

Sie ziehen innerhalb der Stadt Brandenburg an der Havel um?

  • Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen, nach Einzug, ummelden.

Besondere Hinweise

  • Für die Anmeldung ist die persönliche Vorsprache erforderlich bzw. besteht die Möglichkeit der Vertretbarkeit (mit Vollmacht).
  • Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, in dessen Wohnung die minderjährige Person einzieht.
  • Bei Familien, die in eine gemeinsame Wohnung ziehen, kann die Ummeldung durch eine volljährige Person für die gesamte Familie erfolgen.
  • Pfleger und Betreuer, mit der Aufenthaltsbestimmungsbefugnis, haben für die Pflegeperson bzw. den Betreuten die Meldepflichten zu erfüllen.

Dokumente

  • Bei der Ummeldung sind Personalausweis und/oder Reisepass sowie alle Dokumente (z. B. Kinderreisepass, Personalausweise und Reisepässe) mitziehender Familienangehöriger und die Geburtsurkunde für Kinder, die kein Dokument besitzen, vorzulegen. 
  • Bei einer  Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist die unterschriebene Vollmacht vorzulegen.
  • Hat eine zur Ummeldung kommenden Personen eine weitere Wohnung, außerhalb der Stadt Brandenburg an der Havel, ist zusätzlich die „Erklärung zur Hauptwohnung bzw. Erklärung über eine Hauptwohnungsänderung“  auszufüllen.
  • Bei der Ummeldung ist unbedingt die aktuelle Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen.

Alle Wohnungsgeber sind ab dem 01.11.2015 durch das Bundesmeldegesetz (BMG) verpflichtet, ihren Mietern eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Bei jedem Einzug ist vom Wohnungsgeber diese Bestätigung auszufüllen. In dieser Bestätigung müssen vom Wohnungsgeber alle Personen, auch Kinder, die in die Wohnung einziehen, eingetragen werden.

Die Vorlage des Mietvertrages ersetzt nicht die Wohnungsgeberbestätigung.

Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz

Formulare


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