Dienstleistungen der Stadtverwaltung
Amtsvormundschaft / Pflegschaft
Beschreibung
Die Ausübung des Sorgerechts oder von Teilen des Sorgerechts erfolgt hierbei kraft Gesetzes oder nach gerichtlichem Beschluss durch das Jugendamt.
Das Jugendamt beauftragt einzelne seiner Mitarbeiter mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben.
Die elterliche Sorge teilt sich in die Personensorge und die Vermögenssorge.
Das Jugendamt übernimmt als Amtsvormund oder Pfleger die Aufgaben, die ihm durch gerichtlichen Beschluss oder kraft Gesetzes übertragen wurden, nachdem die Eltern nicht oder nicht mehr zu deren Wahrnehmung berechtigt oder in der Lage sind.
Dabei vertritt der Amtsvormund/Pfleger nicht nur die rechtlichen Interessen des Kindes oder Jugendlichen, sondern kümmert sich auch um dessen persönliche Belange. Beratungen richten sich deshalb ausschließlich an die vertretenen Kinder und Jugendlichen.
Öffnungszeit:
Eine persönliche Beratung kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Nutzen Sie hierfür bitte folgende Kontaktmöglichkeiten:
Ansprechpartner
- Katrin Zacher
Tel.: (03381) 58-4986
Fax: (03381) 58-5004
E-Mail: katrin.zacher(at)stadt-brandenburg.de - Dorte Kreutzer
Tel.: (03381) 58-4987
Fax: (03381) 58-5004
E-Mail: dorte.kreutzer(at)stadt-brandenburg.de - Anett Jordan
Tel.: (03381) 58-4983
Fax: (03381) 58-5004
E-Mail: anett.jordan(at)stadt-brandenburg.de - Kathleen Schloeßer
Tel.: (03381) 58-4984
Fax: (03381) 58-5004
E-Mail: kathleen.schloeßer(at)stadt-brandenburg.de