Antrag auf Baugenehmigung
Dienstleistung
Für die von § 59 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) erfassten Errichtungen, Änderungen und Nutzungsänderungen baulicher Anlagen ist bei der Bauaufsicht eine Baugenehmigung zu beantragen.
Maßstab für die Prüfung eines Bauantrags bei der Bauaufsicht ist das gesamte öffentliche Recht. Dazu zählen vor allem bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Vorschriften sowie abfall-, denkmalschutz-, immissionsschutz-, naturschutz-, straßen- und wasserrechtliche Regelungen. Dementsprechend schließt die Baugenehmigung die für das Bauvorhaben erforderlichen weiteren behördlichen Entscheidungen ein, d.h. die nach sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen werden in der Baugenehmigung mit erteilt - es ergeht (nur) eine Genehmigung „aus einer Hand“.
Dokumente
Der Antrag umfasst regelmäßig die folgenden Unterlagen nach der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV) in dreifacher Ausfertigung:
- Antragsformular
- Baubeschreibung (ggf. mit zusätzlichen Erläuterungen)
- Betriebsbeschreibung (bei Gewerbenutzungen; ggf. mit zusätzlichen Erläuterungen)
- Nachweis der Eintragung als Entwurfsverfassers (Bauvorlagenberechtigung)
- Auszug der Liegenschaftskarte (Maßstab 1:1.000, erhältlich über das Kataster- und Vermessungsamt, Klosterstraße 14, 14770 Brandenburg an der Havel, Tel. 03381 58 6201)
- Lageplan (Maßstab 1:200) von einer Katasterbehörde oder eines im Land Brandenburg Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs
- Bauzeichnungen (Gründung, Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Maßstab 1:100)
- Flächen- und Kubaturberechnungen nach DIN 277
- Rechnerischer Nachweis der notwendigen Stellplätze für Kraftfahrzeuge
- Erhebungsbogen für die Bautätigkeitsstatistik nach Hochbaustatistikgesetz
- Belege (Datenblätter) über die Einhaltung der Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
- Erklärung Niederschlagswasserversickerung
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich werden.
Die Bauvorlagen müssen zusätzlich in digitaler Form eingereicht werden. Sie können entweder über den Formularservice online hochgeladen werden oder in Form von Medienträgern (CD / DVD /Stick etc.) eingereicht werden.
Für die Freigabe der Bauarbeiten können im Einzelfall weitere Unterlagen erforderlich werden, z. B.
- Prüfberichte der bautechnischen Nachweise bzw. Erklärung des Tragwerkplaners
- Munitionsfreiheitsbescheinigung
- Nachweise über die Eintragung von Baulasten
Gebühren
Die Prüfung des Antrags ist gebührenpflichtig.
Formulare
- Antragsformulare (Formular 1.1)
- Baubeschreibung (Formular 2.1)
- Betriebsbeschreibung (Formular 3.1 oder 3.2)
- Statistischer Erhebungsbogen
- Erklärung des Tragwerksplaners (Formular 8.1) bzw. Erklärung zur Standsicherheit (Formular 8.5)
- Antrag für die Munitionsfreiheitsbescheinigung Internetseite des KMBD (Kampfmittelbeseitigung/ Service: Bauen)
Ansprechpartner
Heike Sachs
Sonderbauten
- Telefon:
- 03381 58 63 27
- Fax:
- 03381 58 63 04
Beate Dick
Sonderbauten
- Telefon:
- 03381 58 63 21
- Fax:
- 03381 58 63 04
Petra Berger
Sonderbauten
- Telefon:
- 03381 58 63 11
- Fax:
- 03381 58 63 04
Susanne Stugk
Bauvorhaben "Umland"
- Telefon:
- 03381 58 63 19
- Fax:
- 03381 58 63 04
Katharina Baruth
Bauvorhaben "Innenstadt"
- Telefon:
- 03381 58 63 20
- Fax:
- 03381 58 63 04
Lukas Görke
Bauvorhaben "Umland"
- Telefon:
- 03381 58 63 28
- Fax:
- 03381 58 63 04
Birgit Hille
Bauvorhaben "Umland"
- Telefon:
- 03381 58 63 08
- Fax:
- 03381 58 63 04
Heike Luneburg
Bauvorhaben "Innenstadt"
- Telefon:
- 03381 58 63 26
- Fax:
- 03381 58 63 04