Arten- und Biotopschutz
Dienstleistung
In unserem Stadtgebiet gibt es einige gesetzlich geschützte Tier- und Pflanzenarten (z. B. Fledermäuse, Hornissen, Mauersegler, Schwalben, Orchideen, Lungen-Enzian). Zu deren Schutz melden Sie bitte Ihnen bekannte Vorkommen dem Amt für Umwelt- und Naturschutz. Gemäß § 42 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 38 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes ist es unter anderem verboten diese Tiere zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Wohn- und Zufluchtstätten, auch Nester, zu beschädigen oder zu zerstören. Sollten Sie im Einzelfall Probleme mit den genannten Tieren haben, besprechen Sie diese mit den Fachleuten im Amt für Umwelt- und Naturschutz, um eine Lösung zu finden.
Unsere Dienstleistungen umfassen:
- Auskünfte und Genehmigungen Arten- und Biotopschutz
- Genehmigungen zum Betreiben von Tiergehegen
- Genehmigungen nach Zoorichtlinie
- ehrenamtlicher Naturschutz
- Vertragsnaturschutz
Auskünfte erhalten Sie unter folgender Adresse:
Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel
Stadtenwicklung und Bauwesen
Fachgruppe Naturschutz
Klosterstr. 14
14770 Brandenburg an der Havel