Arten- und Biotopschutz

Dienstleistung

In unserem Stadtgebiet gibt es einige gesetzlich geschützte Tier- und Pflanzenarten (z. B. Fledermäuse, Hornissen, Mauersegler, Schwalben, Orchideen, Lungen-Enzian). Zu deren Schutz melden Sie bitte Ihnen bekannte Vorkommen dem Amt für Umwelt- und Naturschutz. Gemäß § 42 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 38 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes ist es unter anderem verboten diese Tiere zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Wohn- und Zufluchtstätten, auch Nester, zu beschädigen oder zu zerstören. Sollten Sie im Einzelfall Probleme mit den genannten Tieren haben, besprechen Sie diese mit den Fachleuten im Amt für Umwelt- und Naturschutz, um eine Lösung zu finden.

Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Auskünfte und Genehmigungen Arten- und Biotopschutz
  • Genehmigungen zum Betreiben von Tiergehegen
  • Genehmigungen nach Zoorichtlinie
  • ehrenamtlicher Naturschutz
  • Vertragsnaturschutz


Auskünfte erhalten Sie unter folgender Adresse:

Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel
Stadtenwicklung und Bauwesen
Fachgruppe Naturschutz
Klosterstr. 14
14770 Brandenburg an der Havel


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