Aufgrabegenehmigung
Dienstleistung
Für Aufgrabungen jeglicher Art in öffentlichen Verkehrsflächen ist die Erlaubnis des Tiefbauamtes erforderlich. Anlass für Aufgrabungen können Leitungsverlegungen, die Errichtung von Grundstückszufahrten, die Sanierung des Außenmauerwerkes von Gebäuden, die Errichtung von Zaunanlagen o.ä. sein. Zu den öffentlichen Verkehrsflächen zählen Straßen, Geh- und Radwege, Plätze und Anlagen.
Dokumente
- Antragsformular: Aufgrabegenehmigungsformular;- Einfacher Lageplan mit Eintragung der Leitungstrasse, der Zufahrt o.ä. (ein Amtlicher Lageplan ist nicht erforderlich)
Rechtsgrundlagen
- §§ 2, 18 und 47 Brandenburgisches Straßengesetz