Ausbildungsförderung beantragen

Dienstleistung

Info: Am Dienstag den 21.02.2023 fällt die Sprechstunde aus. Der Bereich Ausbildungsförderung (BAföG, BbgAföG, AFBG) ist nicht besetzt und nicht erreichbar!

 

Persönliche Beratungen sind zu den bekannten Sprechzeiten wieder möglich, sollten aber telefonisch oder per Email mit dem zuständigen Sachbearbeiter, der zuständigen Sachbearbeiterin möglichst vorab terminlich vereinbart werden.

Bitte nutzen Sie bei Kontaktaufnahme per E-Mail ausschließlich die Sammeladresse, sonst kann der Empfang der Mitteilung nicht sichergestellt werden.

Ausbildungsförderung wird durch das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Brandenburg an der Havel aufgrund von drei Leistungsgesetzen erbracht:

  1. BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz)
  2. BbgAföG (Brandenburgisches Ausbildungsförderungsgesetz)
  3. AFBG (Aufstiegsfortbildungsgesetz) auch Meister-BAföG genannt

Erläuterungen zu den einzelnen Leistungen erhalten Sie im PDF "Ausbildungsförderung"!

Es wurde die Webseite für die Online-Antragstellung zum BAföG, AFBG und Bb­gAföG des Lan­des Bran­den­burg unter www.​bafoeg-brandenburg.de für alle Anträge freigeschaltet.

Dokumente

Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsunterlagen (Diese sind bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung oder im Internet des Landes Brandenburg unter www.bafoeg-brandenburg.de zu finden!)

Ansprechpartner: Die sachbearbeiterinnen Ausbildungsförderung BAfög, BbgAfög, AFBG):

Frau Poppe Tel. (03381) 58 50 71 Zi. 120 (BAföG, BbgAföG - Buchstaben L - Z)
Frau Kofahl Tel. (03381) 58 50 48 Zi. 119 (BAföG, BbgAföG - Buchstaben A - K)
Frau Baars Tel. (03381) 58 50 87 Zi. 113 (AFBG - Buchstaben A - Z)
Mitarbeiter vertreten sich gegenseitig!

Öffnungszeiten:

  • Di 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Do 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

E-Mail-Kontakt: ausbildungsfoerderungstadt-brandenburg.de
Tel. (03381) 58 50 81 (allgemein) - (nur Auskünfte zur Erreichbarkeit der oben genannten Sachbearbeiter, keine fachlichen Auskünfte)
Fax (03381) 58 50 84 (Antragstellung per Fax nicht möglich)

Anträge formgerechte und formlose zu Fristwahrung können elektronisch gestellt werden. Diese Anträge müssen jedoch eigenhändig unterschrieben sein, eingescannt oder fotographiert werden und als PDF-Datei als Anhang an die oben genannte E-Mail-Adresse gesendet werden. Bitte verwenden Sie die auf dieser Seite verlinkten Formulare!

Wichtig - die Größe des Anhangs darf 20 MB nicht überschreiten, sonst unterschiedliche Dokumente auf mehrere Mails aufteilen.

Mitteilungen zur Änderung der Bankverbindung muss immer mit dem Aktenzeichen versehen werden und eigenhändig vom Antragstellers unterschrieben sein.

Achtung: Ihr Antrag gilt nur als gestellt, ihre Unterlagen nur als empfangen, wenn diese auch nachweislich in der Behörde eingehen! Die Nachweispflicht liegt beim Absender (wie bei Postversand). Hierfür ist eine einfache Mail nicht geeignet.

Oder stellen Sie Ihren Antrag sicher digital oder teildigital unter www.bafoeg-brandenburg.de!

Bei E-Mails bitte auch immer eine Telefonnnummer für Rückrufe und Ihre Adresse angeben!

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.


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