Dienstleistungen der Stadtverwaltung
Ausnahmen von der StVO allgemein
Beschreibung
Gemäß § 46 Abs. 1 StVO können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigt werden.
Unterlagen
Ausgefüllter Antrag (formlos oder Vordruck).
Gebühren
10,20 bis 767,00 Euro
Die Gebühr für die Ausnahmegenehmigung wird nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
Rechtsgrundlagen
§§ 44, 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Formulare
Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken
Befreiung Sicherheitsgurt und Schutzhelm
Ausnahmegenehnigung zum Befahren gesperrter Straßen
Ansprechpartner
- Yannick Köhler
Tel.: 03381 583231
Fax: 03381 583233
E-Mail: yannick.koehler(at)stadt-brandenburg.de