Betreuungsgeld (diese Leistung gibt es nicht mehr)
Dienstleistung
(Diese Leistung gibt es nicht mehr!!!) / keine Antragstellung mehr möglich!!!
Bundesverfassungsgericht zum Betreuungsgeld
- Keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Betreuungsgeld
Pressemitteilung Nr. 57/2015 vom 21. Juli 2015
Urteil vom 21. Juli 2015 - 1 BvF 2/13
„Dem Bundesgesetzgeber fehlt die Gesetzgebungskompetenz für das Betreuungsgeld. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute verkündetem Urteil entschieden. Die §§ 4a bis 4d des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, die einen Anspruch auf Betreuungsgeld begründen, sind daher nichtig. Sie können zwar der öffentlichen Fürsorge nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG zugeordnet werden, auf die sich die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes erstreckt. Die Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 2 GG für die Ausübung dieser Kompetenz durch den Bund liegen jedoch nicht vor. Das Urteil ist einstimmig ergangen.“
Stadt Brandenburg an der Havel:
D.h., dass bereist gestellte und noch nicht beschiedene Anträge nicht mehr positiv bescheiden werden können, es ergeht hierzu nach dem Vorgaben des Bundes und des Landes Vorliegen eine Info im Einzeifall.
Eine neue Antragstellung ist nicht möglich da die Leistung Betreuungsgeld als nichtig, also quasi als nicht existent gilt.
Ansprechpartner:
Frau Baars Tel. (03381) 585087 Zi. 113
Vertretung:
Frau Matzkow Tel. (03381) 585171 Zi. 117
Frau Balzer Tel. (03381) 585051 Zi. 118
Tel. (03381) 585081 (allgemein)
Fax (03381) 585084 (Antragstellung per Fax nicht möglich!)
Öffnungszeiten:
Di 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00
Do 07:30 bis 12:00 und 13:00 bis 15:00
Dokumente
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) vom 05. Dez. 2006 (Bundesgesetzblatt Teil I, Seite 2748), Neugefasst durch Bek. v. 27.01.2015 I 33
Formulare
nicht mehr gültig!