Bewachungsgewerbe, beantragen

Dienstleistung

1. Wer muss die Erlaubnis beantragen?

Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, bedarf der Erlaubnis der zuständ. Behörde, hier Gewerbebehörde. Der für den Antrag erforderliche Vordruck ist in der Gewerbebehörde der Stadt Brandenburg an der Havel erhältlich oder kann aus dem Internet herunter geladen werden (siehe Abschnitt „Notwendige Unterlagen“).

2. Hinweise

Das Ausüben des Bewachungsgewerbes ohne Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Die Erlaubnis darf nur erteilt werden wenn der Antragsteller:

  • die für die Ausübung des Gewerbes erforderliche Zuverlässigkeit besitzt
  • die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel und entsprechenden Sicherheiten nachweist (siehe Mittelnachweis und Versicherungsnachweis)
  • durch eine Bescheinigung der IHK nachweist, dass er über die notwendigen rechtlichen Vorschriften unterrichtet wurde

Bei Personengesellschaften ist für jeden geschäftsführungsbefugten Gesellschafter ein eigener Erlaubnisantrag zu stellen.

Bei juristischen Personen sind die persönlichen Angaben und die Angaben, die zur Prüfung der Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden notwendig sind, für jeden Vertretungsberechtigten zur machen einschließlich dem Beibringen der erforderlichen Unterlagen.

Mittelnachweis:

Es müssen mindestens für die ersten 6 Monate des Gewerbebetriebes die erforderlichen Mittel oder Sicherheiten nachgewiesen werden.

Hierbei ist insbesondere auf die Personal-, Miet-, Einrichtungs-, Ausstattungs- und Versicherungskosten unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einnahmen abzustellen.

Die Vorlage des Mittelnachweises kann in Form einer Bankbürgschaft oder Finanzierungszusage der Hausbank des Antragstellers erfolgen.

Ist der Antragsteller eine juristische Person, ist der Mittelonachweis für diese zu erbringen.

Versicherungsnachweis:

Es muss nachgewiesen werden, dass bei Aufnahme der Bewachungstätigkeit der nach § 6 Bewachungsverordnung vorgeschriebene Versicherungschutz gewährleistet ist.

Kein Versicherungsnachweis ist notwendig:

  • wenn nur Landfahrzeuge einschl. mitgeführter Gegenstände bewacht werden
  • wenn der Gewerbetreibende nur für Auftraggeber tätig wird, die sich mit der Einschränkung der Versicherungspflicht bei dem Abhandenkommen von bewachten Sachen und bei reinen Vermögensschäden, nachweislich einverstanden erklärt haben.

3. Bearbeitungsfristen

Die Erlaubnis kann bei Vorlage aller Unterlagen in der regel innerhalb von 5 Tagen ausgehändigt werden.

Dokumente

  • Personalausweis, ReisePass, ggf. Vollmacht
  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monate
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister, nicht älter als 3 Monate
  • Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes
  • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister bei juristischen Personen
  • Unterrichtungsnachweis der IHK
  • Nachweis der für den Betrieb erforderlichen Mittel und Sicherheiten
  • Versicherungsnachweis gem. §6 BewachV

Gebühren

Verwaltungsgebühr wird entsprechend der „Fünften Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie für das Land Brandenburg“ erhoben und beträgt 128,00 € bis 1279,00 €.

Formulare

Ansprechpartner

Kerstin Lenz

Telefon:
(03381) 58-3286
Fax:
(03381) 58-3299

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