Bildungs- und Teilhabeleistungen
Dienstleistung
Leistungen für Bildung und Teilhabe werden bewilligt für Kinder und Jugendliche aus Familien, die folgende Leistungen beziehen:
- Arbeitslosengeld II
- Sozialgeld
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Die Bildungs- und Teilhabeleistungen gelten für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre.
Die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gibt es nur bis zum Alter von 18 Jahren.
Ab dem 01.08.2019 wurden die Leistungen für Bildung und Teilhabe erheblich vereinfacht. Zum einen ist vielfach keine gesonderte Antragstellung mehr erforderlich. Personen, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, können künftig einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teihabe formlos stellen, z.B. durch E-Mail. Zum anderen können die zuständigen Behörden Sach- und Dienstleistungen, insbesondere in Form von personalisierten Gutscheinen oder Direktzahlungen an Anbieter oder auch Geldleistungen ermöglichen.
Welche Leistungen umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket?
Mittagessen:
Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinschaftliches Mittagessen anbieten, können Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, die eine Kindertageseinrichtung (z.B. Krippe, Kindergarten, Hort, Tagespflege) besuchen, einen Zuschuss zum Mittagessen bekommen. Ab dem 01.08.2019 entfällt der Eigenanteil des Kindes von 1 € pro Mittagessen.
Lernförderung:
Ein Anspruch auf angemessene Lernförderung besteht dann, wenn sie geeignet und erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Ab dem 01.08.2019 wird klargestellt, dass hierzu nicht zwingend eine Versetzungsgefährdung erforderlich ist. Voraussetzung ist, dass vorrangig in Anspruch zu nehmende schulische Angebote nicht ausreichen. Die Erforderlichkeit der Lernförderung ist von der Schule zu bestätigen. Zu den Lernzielen gehören nicht das Erreichen eines höherwertigen Schulabschlusses oder die Verbesserung des Notendurchschnitts.
Schulbedarf:
Für den persönlichen Schulbedarf wird ab dem 01.08.2019 grundsätzlich jährlich ein Zuschuss von 150 € in zwei Teilbeträgen berücksichtigt (grundsätzlich zum 1. August 100 € und zum Februar 50 €).
Ausflüge:
Für Schülerinnen und Schüler werden Kosten für eintätige Ausflüge sowie die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen übernommen. Dasselbe gilt für eintägige Ausflüge und mehrtägige Fahrten für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird.
Schülerbeförderung:
Für Schülerinnen und Schüler, die für den Besuch der nächstgelegenen Schulde des gewählten Bildungsganges auf Schülerbeförderung angewiesen sind, werden die dafür erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt, soweit die Beförderungskosten nicht anderweitig abgedeckt sind. Anderweitig bedeutet in der Stadt Brandenburg an der Havel, dass die Kosten über die Schülerbeförderungssatzung gedeckt sein können.
Seit dem 01.08.2019 entfällt die regelhafte Eigenbeteiligung in Höhe von 5 € monatlich bzw. der in § 9 Absatz 2 des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes genannte Betrag.
Teilhabeleistungen:
Zur Unterstützung zum Mitmachen in den Bereichen Kultur, Sport, Spiel, Geselligkeit und Freizeiten stehen ab dem 01.08.2019 leistungsberechtigten Kindern und Jugendlichen 15 € monatlich zur Verfügung. Mit diesem Betrag sollen z.B. die Beiträge oder Kosten für die Ausrüstung abgedeckt werden, wenn sie z.B. einen Sportverein oder eine Musikschule besuchen.
Wo wird der Antrag/ die Bedarfsermittlung gestellt?
Wichtig! Für jedes Kind ist ein eigener Antrag / eine eigene Bedarfsermittlung zu stellen!
Persönlich unter der Besucheranschrift:
Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel
Fachbereich IV - Jugend, Soziales und Gesundheit
Fachgruppe 51 - Leistungen für Bildung und Teilhabe
Upstallstraße 25
14772 Brandenburg an der Havel
Sprechzeiten:
Dienstag: von 9.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag: von 7.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr
Postalisch unter der Postanschrift:
Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel
Fachbereich IV - Jugend, Soziales und Gesundheit
Fachgruppe 51 - Leistungen für Bildung und Teilhabe
Wiener Straße 1
14772 Brandenburg an der Havel
Formulare
Wo sind die Formulare für den Antrag / die Bedarfsermittlung und die Bescheinigungen erhältlich?
- im Bürgerhaus Hohenstücken, Walther-Ausländer-Straße 1
- Bürgerservice
- Jobcenter
- in den Schulsekretariaten
- in den Kindertageseinrichtungen
oder hier als Download - bitte drucken Sie sich die Formulare aus und bringen sie ausgefüllt und unterschrieben mit:
- BuT-Antragsformular
- BuT-Bescheinigung 2a) für Mittagsverpflegung
- BuT-Bescheinigung 2b) für Schul- und Kitaausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
- BuT-Bescheinigung 2c) für Lernförderung
- BuT-Bescheinigung 2d) für Teilhabe
Ansprechpartner
Marco Münzberg
- Telefon:
- (03381) 58-5152
- Fax:
- (03381) 58-5004
Birgit Hohnstein
Buchstaben R-T, V-Z
- Telefon:
- (03381) 58-5140
- Fax:
- (03381) 58-5004
Carmen Kleem
Buchstaben A-H
- Telefon:
- 03381 58-5142
- Fax:
- 03381 58- 5004
Kerstin Voigt
Buchstaben I-Q, U
- Telefon:
- 03381 58-5141
- Fax:
- 03381 58- 5004