Denkmalrechtliche Erlaubnis
Dienstleistung
Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis im Rahmen eines Bauantragsverfahrens.
Bei einem bauantragsverfahren wird die denkmalrechtliche Erlaubnis im Rahmen der Ämterbeteiligung erteilt und ist ein Bestandteil der Baugenehmigung.
Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis außerhalb des Bauantragsverfahrens
Bei Arbeiten am Denkmal, die nicht nach der Brandenburgischen Bauordnung durch einen Bauantrag genehmigungspflichtig sind, muss der Denkmaleigentümer einen schriftlichen Antrag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis bei der Unteren Denkmalschutzbehörde stellen. Für die Farbgebung an und in Denkmalen muss der Denkmaleigentümer ebenfalls eine denkmalrechtliche Erlaubnis beantragen.
In Sanierungsgebieten ist neben der denkmalrechtlichen Erlaubnis eine sanierungsrechtliche Genehmigung erforderlich. In besonderen Fällen ist zusätzlich eine naturschutzrechtliche Erlaubnis notwendig.
In jedem Fall muss, nach Brandenburgischem Denkmalschutzgesetz, durch die Untere Denkmalschutzbehörde die Benehmensherstellung mit dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege erfolgen.
Dokumente
- formloser Antrag
- Beschreibung der Maßnahme (Veränderung des Denkmals)
- Dokumentation des Ist-Zustandes und der geplanten Veränderung am Denkmal
- entsprechende Bauzeichnungen
- eventuelle notwendige bauhistorische Gutachten
- Schadenskartierungen
- Holzgutachten
Die einzureichenden Unterlagen sind abhängig von Art und Umfang der geplanten Maßnahme. Der Inhalt der notwendigen Unterlagen ist unbedingt vor Erstellung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde zu klären.
Rechtsgrundlagen
Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale und Bodendenkmale im Land Brandenburg (Denkmalschutzgesetz) BbgDSchG vom 23.04.2004 (Gesetz und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Nr. 19, 15. - Jg. 15 S. 216ff)