Eheschließung
Dienstleistung
Die beabsichtigte Eheschließung wird beim Wohnsitzstandesamt angemeldet. Der Antrag zur Anmeldung der Eheschließung wird durch den Standesbeamten erstellt. Dafür ist ein persönliches Erscheinen des Antragstellers erforderlich. Sofern das persönliche Erscheinen eines Verlobten nicht möglich ist, muss eine formlose Vollmacht vorgelegt werden.
Dokumente
Klassisches Beispiel: 2 ledige Deutsche, ohne Kind, benötigen:
- Anmeldung der Eheschließung (wird vom Standesbeamten beim Anmeldetermin ausgefüllt)
- Formlose Vollmacht (bei Bedarf)
- Personalausweise
- Aktuelle Abschrift aus dem Geburtenbuch (Ausstellung durch Standesamt des Geburtsortes)
- Aktuelle Aufenthaltsbescheinigung vom Bürgerservice
Beachten Sie jedoch, dass vielfältige Fallkonstellationen möglich sind. Insofern ist die Nachfrage beim Standesbeamten zu empfehlen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Standesamt.
Gebühren
Die Grundgebühr für die Anmeldung einer Eheschließung für zwei deutsche Staatsangehörige beläuft sich auf 51,00 €. Die Grundgebühr für die Anmeldung einer Eheschließung mit Auslandsbeteiligung beträgt 81,00 €.
Die Gebühren für die Durchführung der Eheschließung sind abhängig von Tag, Uhrzeit und Ort der Eheschließung. Die Gebühren können zwischen 45,00 € und 150,00 € betragen. Informationen zu den Eheschließungsorten
Zusätzlich können Gebühren für das Stammbuch und die Anzahl der gewünschten Urkunden entstehen.
Rechtsgrundlagen
- Personenstandsgesetz
- Personenstandsverordnung
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)