eID-Karte für Unionsbürger

Dienstleistung

eID- Karte für Bürger der Europäischen Union:

  • Die eID-Karte kann von Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) beantragt werden.
  • Die Chipkarte enthält die die Online-Ausweisfunktion. Inhaber und Inhaberinnen können sich damit sicher, einfach und auf hohen Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge und Geschäftliches digital erledigen.
  • Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Vor Ablauf der Gültigkeit kann eine neue eID-Karte beantragt werden. Hierzu ist der Nachweis des begründeten Interesses erforderlich.

Weitere Informationen finden Sie unter www.personalausweisportal.de

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in Brandenburg an der Havel
  • persönliche Antragstellung
  • Mindestalter 16 Jahre bei der Antragstellung

Dokumente

  • vom Heimatstaat ausgestelltes und gültiges Identitätsdokument (Reisepass, nationale Identitätskarte (Personalausweis)

Gebühren

Die Gebühr ist bei der Beantragung zu entrichten. Es kann in bar oder mit EC-Karte bezahlt werden. Kreditkarten können nicht verwendet werden.

  • Die Gebühr beträgt 37,00 €.

Rechtsgrundlagen

  • eID-Karte-Gesetz (eIDKG)

Formulare


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