eID-Karte für Unionsbürger
Dienstleistung
eID- Karte für Bürger der Europäischen Union:
- Die eID-Karte kann von Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) beantragt werden.
- Die Chipkarte enthält die die Online-Ausweisfunktion. Inhaber und Inhaberinnen können sich damit sicher, einfach und auf hohen Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge und Geschäftliches digital erledigen.
- Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Vor Ablauf der Gültigkeit kann eine neue eID-Karte beantragt werden. Hierzu ist der Nachweis des begründeten Interesses erforderlich.
Weitere Informationen finden Sie unter www.personalausweisportal.de
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in Brandenburg an der Havel
- persönliche Antragstellung
- Mindestalter 16 Jahre bei der Antragstellung
Dokumente
- vom Heimatstaat ausgestelltes und gültiges Identitätsdokument (Reisepass, nationale Identitätskarte (Personalausweis)
Gebühren
Die Gebühr ist bei der Beantragung zu entrichten. Es kann in bar oder mit EC-Karte bezahlt werden. Kreditkarten können nicht verwendet werden.
- Die Gebühr beträgt 37,00 €.
Rechtsgrundlagen
- eID-Karte-Gesetz (eIDKG)
Formulare
- Vollmacht zur Abholung (Ausdruck)
- Online-Ausweisfunktion aktivieren und PIN anfordern (Online-Dienst)
- Verlust von Dokumenten (Online-Meldung)