Elektronischer Personalausweis (ePA)
Dienstleistung
Personalausweis
- Der Personalausweis für Personen bis zum 24. Lebensjahr ist 6 Jahre gültig, ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre.
- Die Ausstellung des Personalausweises erfolgt in der Bundesdruckerei Berlin und dauert ca. drei Wochen.
Was ist neu?
Unterschriftfunktion (qualifizierte elektronische Signatur) QES
- die digitale Unterschrift dient dazu, ein Dokument rechtsverbindlich zu unterzeichnen
- jeder Ausweisinhaber kann diese Unterschriftsfunktion auf eigenen Wunsch nutzen. Hierfür ist ein sog. Signaturzertifikat bei einem Diensteanbieter (Signaturanbieter) zu erwerben u. auf den Personalausweis nachzuladen.
- Liste der Signaturanbieter unter www.bundesnetzagentur.de
Online Ausweisfunktion (eID)
- die Onlinefunktion ist immer aktiviert
- der Identitätsnachweis mit der Onlineausweisfunktion ermöglicht, sich u. a. im Internet sicher und eindeutig auszuweisen
Fingerabdrücke
- die Aufnahme der Fingerabdrücke in den Personalausweis erfolgt freiwillig.
- Gesetzesänderung: Ab 01.08.2021 ist die Aufnahme der Fingerabdrücke Pflicht.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.personalausweisportal.de.
Vorläufiger Personalausweis
- ein vorläufiger Personalausweis gilt entsprechend dem Verwendungszweck, maximal jedoch drei Monate
- die Ausstellung des vorläufigen Personalausweises erfolgt im Bürgerservice und wird sofort ausgehändigt
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Brandenburg an der Havel
- persönliche Antragstellung
- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
Besonderheit
- die Beantragung eines Personalausweises vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist nur mit Zustimmung der Sorgeberechtigten (siehe Kinderreispass) möglich
- die Befreiung von der Personalausweispflicht ist bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auf Antrag möglich
Verlust eines Personalausweises / vorläufigen Personalausweises
Den Verlust seines Dokumentes muss der Bürger persönlich im Bürgerservice bekannt geben. Wurde der Diebstahl eines Dokumentes bei der Polizei angezeigt, so ist die Polizeianzeige bei der Verlustmeldung vorzulegen.
Bei Personalausweisen mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion ist der Ausweisinhaber aufgefordert, diese Funktion sofort sperren zu lassen.
Sperrnotruf: 116 116 (0:00 Uhr - 24:00 Uhr)
Wiederauffinden eines Personalausweises/ vorläufigen Personalausweiseses
Wurde das als Verlust gemeldete Dokument wiederaufgefunden, ist das Wiederauffinden im Bürgerservice anzugeben.
Dokumente
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (bis zum 24 Lebensjahr darf das Bild nicht älter als ein 1/2 Jahr, ab dem 24. Lebensjahr nicht älter als ein Jahr sein)
- bereits vorhandener Personalausweis
- soweit vorhanden, der Kinderausweis/Kinderpass oder Reisepass
- Original der Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde (bei Erstbeantragung oder Verlust bzw. bei Änderungen der Urkunde)
- bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit - Einbürgerungsurkunde (Original)
- bei Eheschließung - Eheurkunde (Original)
- bei Namensänderung - entsprechende Urkunde (Original)
Für die Beantragung eines Personalausweises bzw. eines vorläufigen Personalausweises ist ein Antrag erforderlich, welcher im Bürgerservice computergestützt erstellt wird und von Ihnen persönlich unterschrieben werden muss.
Gebühren
Die Gebühr ist bei der Beantragung zu entrichten. Es kann in bar oder mit EC-Karte bezahlt werden. Kreditkarten können nicht verwendet werden.
- die Gebühr für den Personalausweis bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt 22,80 €
- nach dem vollendeten 24. Lebensjahr beträgt die Gebühr 37,00 €
- die Gebühr für den vorläufigen Personalausweis beträgt 10,00 €
- die Gebühr wird außerhalb der behördlichen Dienstzeit und bei einer unzuständigen Behörde um 13,00 € angehoben
gebührenfrei sind:
- die erstmalige Einschaltung des elektronsicher Identitätsnachweis nach Vollendung des 16. Lebensjahres
- die Sperrung des elektronischer Identitätsnachweises
- die Änderung der Anschrift im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmediums
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
- Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
Formulare
- Statusabfrage zum beantragten Personalausweis (Online-Dienst)
- Online-Ausweisfunktion aktivieren und PIN anfordern (Online-Dienst)
- Vollmacht zur Beantragung eines Dokumentes für einen Minderjährigen (Ausdruck nötig)
- ePA, Hinweise zur Abholung
- ePA, Vollmacht zur Abholung (Ausdruck nötig)
- Verlust von Dokumenten (Online-Meldung)