Elterngeld

Dienstleistung

Info - Die Elterngeldstelle ist am Donnerstag den 29.06.2023 aufgrund von Fortbildungsmaßnahmen nicht erreichbar. Der Sprechtag fällt aus!

Persönliche Beratungen sind zu den Sprechzeiten wieder möglich, sollten aber telefonisch oder per E-Mail mit dem zuständigen Sachbearbeiter, der zuständigen Sachbearbeiterin möglichst vorab terminlich vereinbart werden.
Bitte nutzen Sie bei Kontaktaufnahme per E-Mail ausschließlich die Sammeladresse elterngeldstadt-brandenburg.de, sonst kann der Empfang der Mitteilung nicht sichergestellt werden.


Neu!!! - Elterngeld Digital für das Land Brandenburg - Elterngeld Digital


BasisElterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus für Geburten ab 01.09.2021

Erwerbstätige Mütter und Väter, die ihr Berufsleben unterbrechen oder ihre Erwerbstätigkeit auf höchstens 32 Stunden wöchentlich reduzieren erhalten Elterngeld. Das Elterngeld wird aber auch für Selbstständige, Erwerbslose, Studierende und Auszubildende, Adoptiveltern, eingetragene Lebenspartner und in Ausnahmefällen für Verwandte bis zum dritten Grad gewährt.

Es unterteilt sich nunmehr in drei Leistungsvarianten:

BasisElterngeld

Das BasisElterngeld ersetzt das vorgeburtliche Einkommen in Höhe von 65 bis 100 Prozent. Es beträgt monatlich mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro. Es kann weiterhin in seiner bisherigen Form bis zum 14. Lebensmonat des Kindes bezogen werden. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate in Anspruch nehmen. Zwei weitere Monate gibt es, wenn sich auch der andere Elternteil an der der Kinderbetreuung beteiligt und Erwerbseinkommen wegfällt.

ElterngeldPlus

Das ElterngeldPlus wird für den doppelten Zeitraum gezahlt. Das bedeutet ein Elterngeldmonat BasisElterngeld entspricht dann zwei ElterngeldPlus-Monaten. Damit können Eltern über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus ElterngeldPlus beziehen. Eltern, die nach der Geburt des Kindes bald wieder in Teilzeit arbeiten, können somit ihr Elterngeldbudget besser ausschöpfen und erhalten länger Elterngeld. Das ElterngeldPlus ersetzt das wegfallende Einkommen abhängig vom Voreinkommen zu 65 bis 100 Prozent. Es beträgt monatlich maximal die Hälfte des Elterngeldes, das den Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde.

Partnerschaftsbonus

Teilen sich die Elternteile die Betreuung Ihres Kindes und arbeiten parallel für vier Monate zwischen 24 und 32 Wochenstunden, erhalten sie zusätzlich den Partnerschaftsbonus von jeweils vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten. Dieser kann auch von Alleinerziehenden bezogen werden, wenn sie in vier aufeinanderfolgenden Monaten zwischen 24 und 32 Wochenstunden erwerbstätig sind.

Abgesehen von einigen Ausnahmen gelten für alle Leistungsvarianten folgende Voraussetzungen:

  • der Wohnort oder gewöhnliche Aufenthalt muss in Deutschland sein,
  • das Kind muss selbst betreut und erzogen werden ,
  • der betreuende Elternteil darf nicht mehr als 32 Wochenstunden erwerbstätig sein,
  • das Kind muss im Haushalt der beantragenden Person leben und
  • im letzten Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes darf das zu versteuernde Einkommen bei Alleinerziehenden 250.000 Euro, bei Elternpaaren 300.000 Euro nicht überschreiten.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter der Rubrik „Elterngeld“. Eine Informationsbroschüre ist in diesem Websitebereich downloadfähig.

Auch interessant: www.familien-wegweiser.de

Ansprechpartner:

Adresse: Wiener Str. 1, 14772 Brandenburg an der Havel

Vertretungsbereich: (alle Sachbearbeiter/innen vertreten sich gegenseitig)

A, C, D, F, G, H, I, J, K Frau Matzkow Tel. (03381) 58 51 71 Zi. 117
M, N, O, P, Q, R, S, T, U, W Frau Maschewski Tel. (03381) 58 50 51 Zi. 118
B, E, L, V, X,Y, Z Frau Baars Tel. (03381) 58 50 87 Zi. 113

E-Mail: elterngeldstadt-brandenburg.de

Fax (03381) 58 50 84 (Antragstellung per Fax nicht möglich!)

Anträge formgerechte und formlose zu Fristwahrung können elektronisch gestellt werden. Diese Anträge müssen jedoch eigenhändig unterschrieben sein, eingescannt oder fotographiert werden und als PDF-Datei als Anhang an die oben genannte E-Mail-Adresse gesendet werden. Bitte verwenden Sie die auf dieser Seite verlinkten Formulare!

Wichtig - die Größe des Anhangs darf 20 MB nicht überschreiten, sonst unterschiedliche Dokumente auf mehrere E-Mails aufteilen.

Mitteilungen zur Änderung der Bankverbindung muss immer mit dem Aktenzeichen versehen werden und eigenhändig vom Antragstellers unterschrieben sein.

Bei E-Mails bitte auch immer eine Telefonnummer für Rückrufe und Ihre Adresse angeben!

Achtung: Ihr Antrag gilt nur als gestellt, ihre Unterlagen nur als empfangen, wenn diese auch nachweislich in der Behörde eingehen! Die Nachweispflicht liegt beim Absender (wie bei Postversand). Hierfür ist eine einfache E-Mail nicht geeignet.

Öffnungszeiten:

Di 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00
Do 07:30 bis 12:00 und 13:00 bis 15:00

Dokumente

  • Antragsformular zum Elterngeld
  • Arbeitgeberformblatt je Elternteil 1x

beim Erstantrag insbesondere:

  • Personalausweis; ggf. Aufenthalstitel und Reisepass
  • Geburtsbescheinigung für Elterngeld
  • Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld nach der Geburt und Arbeitsgeberzuschuss
  • Kopie der amtlichen Mitteilung über die Steuer-ID des beantragenden Elternteiles/Elternteile
  • Einkommensnachweise
  • Einkommensteuerbescheid
  • Bescheinigung über die Elternzeit

(Hinweis zu Punkt „3B“ für die Stadt Brandeburg an der Havel ist keine Meldebescheinigung notwendig)

Informationmaterialien:

* Befinden sich nachfolgend unter Formularen. Dort können Sie einen kompletten Antragssatz einschließlich aller Informationsblätter herunterladen.

Die Formulare sind nach dem Ausdrucken nur manuell auszufüllen. Dann die Formulare bitte mit Unterschriften versehen und in der Elterngeldstelle einreichen.

Rechtsgrundlagen

Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) vom 05. Dez. 2006 (Bundesgesetzblatt Teil I, Seite 2748), Neugefasst durch Bek. v. 27.01.2015 I 33 in der jeweils aktuell geltenden Fassung!

Formulare

Eltergeld Digital für das Land Brandenburg gibt es ab 25.11.2021. Registrierung erforderlich. Klicken Sie auf: Eltergeld Digital

Alle nachfolgenden Formulare sind nach dem Ausdrucken nur manuell auszufüllen. Dann die Formulare bitte mit Unterschriften versehen und in der Elterngeldstelle einreichen.

Bundeseinheitliche Antragsformulare und Datenschutzhinweise!

(Hinweis zu Punkt „3B“ für die Stadt Brandeburg an der Havel ist keine Meldebescheinigung notwendig)

Informationen zum Datenschutz:


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